20.243191 Der Bundesrat hat die Eignerstrategie bei seinen Staatsunternehmen so anzupassen, dass von Firmenübernahmen im Ausland abgesehen wird und das Parlament zwingend einbezogen werden muss

Grund des Vorstosses:

Solange der Bund an seinen Staats- oder staatsnahen Unternehmen Beteiligungen hält, ist die jeweilige Firma keine unabhängige, private Gesellschaft – auch wenn sie gemäss Privatrecht organisiert ist. Der Bund und damit letztlich die Steuerzahler haften für alle Geschäftsrisiken, namentlich auch bei Auslandgeschäften. Aufgrund dieser besonderen Verantwortung und der Involvierung der öffentlichen Hand ist es wichtig, dass der Bund die Eignerstrategie konsequent durchsetzt und unnötige Risiken vermieden werden.

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