Der Bundesrat vertritt den Bund als Aktionär bei den staatsnahen Unternehmen und macht ihnen Vorgaben zum Dienstleistungsangebot. In dieser Funktion wird der Bundesrat beauftragt, die Eignerstrategien dahingehend anzupassen und seinen Staatsunternehmen darzulegen, dass sie keine ausländischen Unternehmen übernehmen dürfen. Wird entgegen der Eignerstrategie eine Firmenübernahme im Ausland beantragt, muss der Bundesrat diesen Entscheid vorgängig dem Parlament zur Genehmigung vorlegen. Wenn der Verwaltungsrat der jeweiligen Staatsunternehmen die Übernahme trotzdem durchsetzt und diese schiefgeht, hat der Bundesrat eine Verantwortungsklage gegenüber dem Verwaltungsrat anzustrengen.
Grund des Vorstosses:
Solange der Bund an seinen Staats- oder staatsnahen Unternehmen Beteiligungen hält, ist die jeweilige Firma keine unabhängige, private Gesellschaft – auch wenn sie gemäss Privatrecht organisiert ist. Der Bund und damit letztlich die Steuerzahler haften für alle Geschäftsrisiken, namentlich auch bei Auslandgeschäften. Aufgrund dieser besonderen Verantwortung und der Involvierung der öffentlichen Hand ist es wichtig, dass der Bund die Eignerstrategie konsequent durchsetzt und unnötige Risiken vermieden werden.