20.243354 Halbierung der Finanzierung der übernächsten Entwicklungszusammenarbeitsstrategie für die Finanzierung der 13. AHV-Rente

Grund des Vorstosses:

Mit der Annahme der 13. AHV-Rente müssen Wege gefunden werden, diese zu finanzieren. Viele Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des bürgerlichen Lagers begründeten ihr «JA» damit, dass die Regierung genug Geld habe, um Milliarden ins Ausland zu verschenken, aber kein Geld für die eigene Bevölkerung aufwenden könne. Die vorgeschlagene Halbierung der Internationalen Zusammenarbeit ab 2029 ermöglicht eine teilweise Finanzierung der Mehrausgaben der 13. AHV indem zwischen 1.5-2 Mrd. Franken jährlich in den Bundesfinanzen freigestellt werden. Gleichzeitig ermöglicht diese finanzielle Anpassung ab 2029 dem Bundesrat und den beteiligten Stellen in der Verwaltung genug Zeit, um die Umsetzung in geregelten Bahnen vorzubereiten.

Antwort des Bundesrates:

Der Bundesrat teilt die von den Motionären verfolgte Zielsetzung bezüglich der Umsetzung des Volksentscheides vom 3. März 2024 verbunden mit der Entlastung des Bundeshaushaltes. An seiner Sitzung vom 27. März 2024 hat der Bundesrat die Eckwerte für die Umsetzung der Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» festgelegt. Die Finanzierung der 13. AHV-Rente soll vollumfänglich über eine Erhöhung der Lohnbeiträge oder eine Erhöhung von Lohnbeträgen und Mehrwertsteuer erfolgen. Eine Erhöhung des Bundesbeitrags auf Kosten der internationalen Zusammenarbeit (IZA) oder anderer Ausgabenbereiche ist nicht vorgesehen. Um eine zusätzliche Belastung der Bundesfinanzen zu vermeiden, soll der Bundesanteil an den Ausgaben der AHV ab dem 1.1.2026 bis zum Inkrafttreten der nächsten Reform reduziert werden.   Der Bundesrat hat beschlossen, im 2024 eine grundlegende Aufgaben- und Subventionsüberprüfung durchzuführen. Dazu hat er am 8. März 2024 eine fünfköpfige externe Expertengruppe beauftragt, ihm bis im Spätsommer Massnahmenvorschläge zur Beseitigung der strukturellen Defizite im Bundeshaushalt zu unterbreiten.  Der Bundesrat will den Arbeiten der Expertengruppe nicht vorgreifen und wird dem Parlament zu gegebener Zeit eine Strategie der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz 2029-2032 überweisen. Diese wird die dann vorliegende und prognostizierte finanzpolitische Lage berücksichtigen. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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