Die Gesetzgebung ist so anzupassen, dass ein dauerhafter Schutz der Landesgrenzen sichergestellt ist. Zu diesem Zweck muss eine ausreichende Anzahl mobiler Patrouillen des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) ununterbrochen verfügbar sein und die Kontrolle der wichtigsten Grenzübergänge gewährleistet sein.
Grund des Vorstosses:
Die Reihe von Nachrichten über Kriminalität in der Schweiz erreicht einen traurigen Höhepunkt. Neben Ladenangestellten und Privatpersonen werden nun auch Bancomaten systematisch angegriffen, was für regelmässige Schlagzeilen sorgt. Die meisten dieser Angriffe werden von ausländischen Banden verübt, die professionell vorgehen. Der Plan ist immer der gleiche: Von einem grenznahen Standort aus in die Schweiz an einen zuvor ausgeforschten Ort einreisen, einen nächtlichen Angriff mit Sprengstoff verüben und anschliessend über die nächstgelegene Grenze flüchten. Die Lage ist so schlimm, dass die Neuenburger Kantonalbank und die Jurassische Kantonalbank aus Sicherheitsgründen mehrere Bancomaten schliessen mussten. Zudem steigt die grenzüberschreitende Kriminalität, und terroristische Bedrohungen nehmen zu.Es ist unannehmbar, dass es zulasten der Bürgerinnen und Bürger so weitergeht. Es ist Zeit, eine wirksame und schnell umsetzbare Massnahme zu ergreifen: Die ausreichende und ständige Präsenz von mobilen Patrouillen des BAZG, die im Falle eines Angriffs rasch eingreifen können, muss gesetzlich vorgesehen und faktisch sichergestellt werden. Auch die elektronische Kontrolle und Überwachung der wichtigsten Grenzübergänge muss intensiviert und systematisiert werden.Mit der Einführung von digitalen Überwachungssystemen an den wichtigsten Grenzübergängen könnte die Einreise verdächtiger Fahrzeuge in die Schweiz durch eine Operatorin oder einen Operator einem mobilen Team des BAZG gemeldet werden, das sich um die Kontrolle des Fahrzeugs kümmern oder Personen abfangen kann, die auf Schweizer Territorium Straftaten begehen wollen oder begangen haben.Um die materiellen und finanziellen Mittel gegebenenfalls zu bündeln, kann das BAZG Angestellte der Schweizer Armee einsetzen, genauer gesagt die Militärpolizei oder die Soldatinnen und Soldaten.
Antwort des Bundesrates:
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) kontrolliert auf Grundlage des Zollgesetzes den grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehr und bildet dadurch den ersten Filter an der Grenze. Da die Schweiz nicht Mitglied der EU-Zollunion ist, kann sie an ihren Grenzen nach wie vor eine permanente Zollkontrolltätigkeit ausüben und dabei auch Personenkontrollen durchführen. Der operative Personalkörper des BAZG umfasst rund 3 500 Mitarbeitende. Zollkontrollen erfolgen an allen Tagen, zu allen Zeiten. Das BAZG kontrolliert sowohl stationär an stark frequentierten Grenzübergängen, wie auch mobil im Grenzraum. Die Einsätze erfolgen lage- und risikobasiert.Das BAZG setzt bereits elektronische Hilfsmittel ein, um den Verkehr effizient und ressourcenschonend zu überwachen. So setzt das BAZG aktuell etwa 400 Kameras des automatisierten Fahrzeugfahndungs- und Verkehrsüberwachungssystems (AFV-System) ein, welches als taktisches Mittel gegen die grenzüberschreitende Kriminalität dient. Ebenfalls verfügt das BAZG über AFV-Geräte für den mobilen Einsatz.Für die Sicherheit auf ihrem Hoheitsgebiet sind die jeweiligen kantonalen Polizeikorps zuständig, welche ebenfalls mobile Kontrollen durchführen und den Grenzraum überwachen. Das BAZG arbeitet eng mit ihnen zusammen und stellt durch eine institutionalisierte Koordination eine hohe Überwachungsdichte sicher.Die Armee kann das BAZG beispielsweise bei Grenzschliessungen unterstützen. Hingegen können die Mitarbeitenden der Armee keine Personenkontrollen vornehmen.Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die grenzüberschreitende Kriminalität zudem nicht allein durch Massnahmen an der Grenze bekämpft werden kann. Die Überwachungsdichte hat schweizweit lage- und risikobasiert zu erfolgen. Dafür braucht es eine enge operative und strategische Zusammenarbeit aller nationalen und internationalen Behörden. Zentral ist dabei insbesondere der rasche Informationsaustausch, um zeitnah die notwendigen Massnahmen ergreifen zu können (z. B. Ausschreibung im AFV-System, Bereitstellung der zuständigen Einsatzkräfte oder gezielter Einsatz mobiler Patrouillen). Die Grundlage dafür bieten sowohl die Schengener Zusammenarbeit, insbesondere mit dem Schengener Informationssystem SIS, wie auch die bilateralen Polizeiverträge, welche eine rasche und unbürokratische grenzüberschreitende Polizeizusammenarbeit ermöglichen. Die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität stellt für die nationalen und kantonalen Behörden eine Priorität dar. Entsprechend werden beispielsweise gemischte Patrouillen und Schwergewichtsaktionen durchgeführt, bei welchen für eine befristete Zeit eine intensivere Kontrolldichte mit gezieltem Fokus auf einen Themenbereich stattfindet. Zudem findet unter den nationalen und internationalen Partnerbehörden ein regelmässiger oder anlassbezogener strategischer und operativer Austausch statt. Auch werden die bestehenden Instrumente der internationalen Zusammenarbeit (z. B. Polizeiverträge mit den Nachbarstaaten) laufend evaluiert und bei Bedarf weiterentwickelt. Schliesslich laufen diverse Projekte zur Modernisierung und Ausweitung des nationalen und internationalen Datenaustauschs. Im Juni 2024 haben denn auch die Justiz- und Innenminister der Schengen-Staaten bestätigt, dass die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität eine der Prioritäten des Schengen-Zyklus 2024/2025 darstellen wird. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.