20.243710 Government-to-Government-Geschäfte im Rüstungsbereich ermöglichen

Grund des Vorstosses:

In der Rüstungsbeschaffung wird vermehrt das sog. Government to Government Verfahren (kurz: G2G) angewandt. Dabei geht es darum, dass der ausländische Staat, der ein entsprechendes Rüstungsgut beschaffen möchte, dieses nicht direkt bei der Rüstungsfirma im anderen Land beschafft, sondern dies als Geschäft von Staat zu Staat bei der anderen Regierung bezieht. Auch die Schweiz wendet dieses Verfahren an. So wurde zB der Vertrag für das neue Kampfflugzeug nicht von armasuisse mit dem Hersteller Lockheed-Martin abgeschlossen, sondern mit der US-Regierung, die wiederum den Vertrag mit dem Hersteller schloss. Wie in der Antwort des Bundesrates auf eine entsprechende Interpellation (23.4430 – Maja Riniker) ausgeführt, sehen sich Schweizer Rüstungsfirmen je länger je mit der Forderung konfrontiert, dass der bestellende Staat das Rüstungsgut im G2G Verfahren einkaufen möchte. Da aber die Eidgenossenschaft dafür bis heute keinen Prozess anbietet, bleiben die Schweizer Rüstungsfirmen bei diesen Geschäften aussen vor. Auch für die beteiligten Staaten (ein- und verkaufender Staat) hat der Bundesrat viele Vorteile hervorgehoben. So zB die verbesserte Transparenz, die Kosteneffizienz dank der Nutzung von Skaleneffekten, Verstärkung der Kooperation etc. Er wird deshalb beauftragt, einen entsprechenden Prozess zu schaffen, der es künftig erlauben soll, dass auch Schweizer Rüstungsfirmen im G2G Prozess anbieten und liefern können.

Antwort des Bundesrates:

Aus Sicht des Bundesrates ist es sicherheitspolitisch unabdingbar, dass die Schweiz die Möglichkeit von G2G-Geschäften kennt. Eine Einführung sollte nicht verzögert werden. Die Motion ist daher im Sinne eines Grundsatzentscheides anzunehmen. Im Rahmen der Umsetzung wird der Bundesrat über die Art und Weise, wie G2G-Prozesse schlussendlich ausgestaltet werden, befinden.Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

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