Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie die einschlägigen Bestimmungen angepasst werden können, damit Pannenstreifenumnutzungen (PUN) im Rahmen von vereinfachten Verfahren abgewickelt werden können.
Grund des Vorstosses:
Der reguläre Ausbau von stark frequentierten Autobahnabschnitten ist aus Platz- oder Kostengründen nicht immer im erforderlichen Rahmen möglich. Darum bestehen Engpässe im schweizerischen Nationalstrassennetz. Engpässe zu beheben, wäre auch über den Einsatz von PUN möglich, wie sie in der Westschweiz und in Bern Ost erfolgreich realisiert wurden. Diese haben gegenüber regulären Ausbauschritten den Vorteil, dass Engpässe mit wesentlich geringerem Aufwand, ohne grosse bauliche Massnahmen und nahezu ohne zusätzlichen Flächenverbrauch beseitigt werden können. In der Praxis zeigt sich auch, dass beim vollständigen Spurausbau von Autobahnen die ordentlichen Plangenehmigungsverfahren von Verbänden dazu missbraucht werden, übertriebene Forderungen aufzustellen, um den Ausbau über Jahrzehnte zu blockieren. Die baulichen Massnahmen, welche für PUN notwendig wären, sind deutlich geringer als bei einem vollständigen Ausbau eines Autobahnabschnittes und sie verändern die Platzverhältnisse und den Charakter des bestehenden Autobahnabschnittes nicht wesentlich. Es ist darum angezeigt, in solchen Fällen nur ein vereinfachtes Verfahren durchführen zu können. Auf diese Weise können chronische Engpässe auf Schweizer Autobahnen effizienter und schneller beseitigt werden.
Antwort des Bundesrates: