20.244367 Volkswillen respektieren, Mineralölsteuer sofort senken

Grund des Vorstosses:

Entsprechend dem Resultat des Volksentscheids vom 24. November 2024 über die Sicherung der Nationalstrassen ist es nun angebracht die finanzielle Belastung der Autofahrer durch die Mineralölsteuer zu mindern. Die Mineralölsteuer beträgt je Liter auf unverbleites Benzin 77 Rappen und auf Dieselöl 80 Rappen. Eine Minderung von 10 Rappen würde also eine Senkung von circa 12.5% bedeuten. Kein Autofahrer sollte über Gebühr für zukünftige Investitionen belastet werden, die schlussendlich nicht umgesetzt werden. Diese Motion fordert somit eine befristete finanzielle Entlastung der Autofahrer, bis eine konkrete Investitionsvorlage vorgelegt wird. Inzwischen sollte auch sichergestellt werden, dass die bereits im NAF befindlichen Gelder nicht für andere Zwecke verwendet werden und weitere Einnahmen den Umständen angemessen werden.

Antwort des Bundesrates:

Nur ein Teil der Mineralölsteuer, die je Liter 77 Rappen für bleifreies Benzin und 80 Rappen für Diesel beträgt, wird in den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) eingelegt. Tatsächlich besteht die Mineralölsteuer aus einer Grundsteuer und einem Mineralölsteuerzuschlag. Die Einnahmen aus der Grundsteuer von 45 Rappen pro Liter unverbleites Benzin und von 48 Rappen pro Liter Diesel fliessen je zur Hälfte in die Bundeskasse und in die Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV). Die SFSV ist im Voranschlag des Bundes enthalten und umfasst Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr. Allein der Mineralölsteuerzuschlag von ungefähr 32 Rappen pro Liter Benzin und Diesel wird vollumfänglich dem NAF zugewiesen. Die Arbeiten zur Umsetzung des im November 2024 an der Urne abgelehnten Ausbauschritts 2023 für die Nationalstrassen hätten erst ab den 2030er-Jahren begonnen. Im Vorfeld werden die Finanzmittel des NAF jedoch für andere, bereits genehmigte Vorhaben eingesetzt. Überdies zeichnet sich bei den im NAF eingestellten Reserven schon jetzt eine rückläufige Tendenz ab, da die Ausgaben bei den begonnenen Projekten und Arbeiten wachsen und die Einnahmen sinken. Die Ausgaben betreffen ausschliesslich den Bereich Nationalstrassen oder die Mitfinanzierung von Verkehrsinfrastrukturen im Rahmen von Agglomerationsprogrammen. Eine Senkung der Mineralsteuer um 10 Rappen würde sich auf die Einnahmen des NAF auswirken und zu einer Finanzierungslücke von jährlich über 500 Millionen Franken führen. Damit der Fonds trotz solcher Mindereinnahmen nicht aus dem Gleichgewicht gerät, müsste auf die Finanzierung neuer Vorhaben und Ausbauschritte verzichtet und müssten auch bereits gestartete Projekte abgebrochen werden. Das Bundesgesetz vom 30. September 2016 über den Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (NAFG; SR 725.13) hält nämlich fest, dass sich der Fonds nicht verschulden darf.  Eine sichere und zuverlässige Strasseninfrastruktur bereitzustellen ist nicht nur wesentlich, sondern auch ein gesetzlicher Auftrag: Ihre Finanzierung zu gewährleisten ist daher von grundlegender Bedeutung.Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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