20.248047 Hat der Bundesrat einen Syrien-Plan?

Grund des Vorstosses:

Antwort des Bundesrates:

Erst wenige Tage nach dem Machtwechsel ist es noch zu früh, um die aktuelle Situation in Syrien verlässlich zu bewerten. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat deshalb aufgrund der aktuellen Ereignisse in Syrien und zum Schutz der betroffenen Menschen entschieden, über Asylgesuche und den die Zumutbarkeit des Wegweisungsvollzugs syrischer Staatsangehöriger vorläufig nicht zu entscheiden. Davon ausgeschlossen sind Gesuche um Familiennachzug von Personen, die in der Schweiz bereits einen Asylstatus haben. Das SEM beobachtet die Situation in Syrien aufmerksam und passt die Asyl- und Wegweisungspraxis gegebenenfalls an. Dies entspricht dem üblichen Vorgehen des SEM in solchen Situationen. Wenige Tage nach dem Regierungssturz bereits einen Zeithorizont für die Wiederaufnahme der Asylentscheide zu nennen, wäre jedoch verfrüht. Für die Schweiz ist wichtig, dass die Rückkehr nach Syrien in Sicherheit erfolgen kann. Deshalb erfolgen derzeit keine zwangsweisen Rückführungen nach Syrien. Freiwillige Rückkehr ist hingegen möglich. Das SEM verfolgt die Entwicklungen in Syrien laufend und prüft dabei auch, ob die Voraussetzungen für ein Rückkehrhilfeprogramm gegeben sind. Sollten innerhalb der syrischen Diaspora Konflikte entstehen, so würden die kantonalen Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die innere Sicherheit dagegen vorgehen. Die Bewilligung von Anlässen liegt in der Kompetenz der lokalen Behörden. Bund, Kantone und Gemeinden müssen eng zusammenarbeiten, um mögliche Ausschreitungen zu verhindern.

Jetzt teilen

Facebook
WhatsApp
Twitter
LinkedIn

Kontakt

Pascal Schmid
Postfach
8570 Weinfelden

Kontaktformular

Datenschutz