Der Bundesrat wird beauftragt die gesetzlichen Grundlagen über die Mineralölsteuer dahingehend anzupassen, dass die Mineralölsteuer um 10 Rappen gesenkt wird bis zum Zeitpunkt, wo der Bundesrat dem Parlament weitere Ausbauprojekte vorlegt.
Grund des Vorstosses:
Entsprechend dem Resultat des Volksentscheids vom 24. November 2024 über die Sicherung der Nationalstrassen ist es nun angebracht die finanzielle Belastung der Autofahrer durch die Mineralölsteuer zu mindern. Die Mineralölsteuer beträgt je Liter auf unverbleites Benzin 77 Rappen und auf Dieselöl 80 Rappen. Eine Minderung von 10 Rappen würde also eine Senkung von circa 12.5% bedeuten. Kein Autofahrer sollte über Gebühr für zukünftige Investitionen belastet werden, die schlussendlich nicht umgesetzt werden. Diese Motion fordert somit eine befristete finanzielle Entlastung der Autofahrer, bis eine konkrete Investitionsvorlage vorgelegt wird. Inzwischen sollte auch sichergestellt werden, dass die bereits im NAF befindlichen Gelder nicht für andere Zwecke verwendet werden und weitere Einnahmen den Umständen angemessen werden.
Antwort des Bundesrates: