20.244395 Full HD für alle! Die SRG soll allen Fernmeldedienstanbietern die beste Fernsehsignalqualität zur Verfügung stellen

Grund des Vorstosses:

Im Jahr 2024 stellte die SRG bei Sportanlässen wie dem Lauberhornrennen, der Fußball-EM und der Eishockey-WM fast 60 % der Fernsehzuschauer ein minderwertiges Signal zur Verfügung. Mehr als die Hälfte der Schweizer Bevölkerung musste sich mit einer Bildauflösung von 1280×720 (ca. 1 Mio Bildpunkte) anstelle der möglichen 1920×1080 (ca. 2 Mio Bildpunkte) begnügen – was nicht einmal der Hälfte der erreichbaren Bildqualität entspricht. Dies geschah trotz der einheitlichen Radio- und Fernsehabgabe, die alle Schweizer Privathaushalte leisten.Die Ursache für diese Situation liegt in einem Konflikt um HBBTV (Hybrid Broadcast Broadband TV) zwischen der SRG und den Weiterverbreitern: Die SRG versieht Fernmeldedienstanbieter mit einem schlechteren Signal, wenn diese HBBTV nur über Kabel und nicht über eine Set-Top-Box anbieten. Leidtragende sind die Konsumentinnen und Konsumenten. Diese Motion soll sicherstellen, dass kein Haushalt mehr aufgrund der Wahl seines Fernmeldedienstanbieters benachteiligt wird.

Antwort des Bundesrates:

Die SRG ist nicht verpflichtet, für ihre TV-Programme ein bestmögliches Signal zur Verbreitung zur Verfügung zu stellen. Eine solche Verpflichtung auf Gesetzesstufe erachtet der Bundesrat auch nicht als sinnvoll, da sich nicht alle technologischen Neuerungen durchsetzen und es nicht seine Aufgabe ist, die Marktrelevanz von technischen Innovationen zu beurteilen. Die SRG muss aber gewährleisten, dass die Fernmeldedienstanbieterinnen den gesetzlichen Vorgaben gemäss Artikel 59 Absatz 3 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen vom 24. März 2006 (RTVG, SR 784.40) bei der Verbreitung über Leitungen nachkommen und die zugangsberechtigten Programme in ausreichender Qualität verbreiten können.Die SRG stellt heute allen Verbreiterinnen und der Allgemeinheit ein branchenübliches HDTV-Signal (HD ready, Bildauflösung von 1280x720p) zur Verfügung und erfüllt nach Auffassung des Bundesrats damit die Anforderungen an eine ausreichende Qualität. Im Hinblick auf die neue SRG-Konzession wird der Bundesrat aber Vorgaben zur Signalqualität prüfen.Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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