1. Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass allen Fernmeldedienstanbietern (FDA), die SRG-Inhalte unentgeltlich über ihre Leitungen verbreiten, das Signal diskriminierungsfrei, uneingeschränkt und in der jeweils höchsten verfügbaren Qualität zur Verfügung gestellt wird. 2. Der Bundesrat stellt sicher, dass die SRG künftig keine Haushalte mehr aufgrund der Wahl des TV-Anbieters mit einer schlechteren Bildauflösung benachteiligt. Streitigkeiten (wie die Umsetzung/Integration von HBBTV) zwischen der SRG und den Fernmeldedienstanbietern sollen politisch oder rechtlich zwischen den Firmen gelöst werden, und dürfen keine Auswirkungen auf die Konsumentinnen und Konsumenten haben, die alle die gleichen Fernsehabgaben zur Finanzierung der SRG leisten.
Grund des Vorstosses:
Im Jahr 2024 stellte die SRG bei Sportanlässen wie dem Lauberhornrennen, der Fußball-EM und der Eishockey-WM fast 60 % der Fernsehzuschauer ein minderwertiges Signal zur Verfügung. Mehr als die Hälfte der Schweizer Bevölkerung musste sich mit einer Bildauflösung von 1280×720 (ca. 1 Mio Bildpunkte) anstelle der möglichen 1920×1080 (ca. 2 Mio Bildpunkte) begnügen – was nicht einmal der Hälfte der erreichbaren Bildqualität entspricht. Dies geschah trotz der einheitlichen Radio- und Fernsehabgabe, die alle Schweizer Privathaushalte leisten.Die Ursache für diese Situation liegt in einem Konflikt um HBBTV (Hybrid Broadcast Broadband TV) zwischen der SRG und den Weiterverbreitern: Die SRG versieht Fernmeldedienstanbieter mit einem schlechteren Signal, wenn diese HBBTV nur über Kabel und nicht über eine Set-Top-Box anbieten. Leidtragende sind die Konsumentinnen und Konsumenten. Diese Motion soll sicherstellen, dass kein Haushalt mehr aufgrund der Wahl seines Fernmeldedienstanbieters benachteiligt wird.
Antwort des Bundesrates: