Im Schweizer Finanzmarkt spielt wie weltweit üblich international ausgearbeitetes Soft Law eine zentrale Rolle. Dieses wird in Behördennetzwerken ausgearbeitet, in denen Zentralbanken bzw. Finanzmarktaufsichtbehörden zusammenarbeiten und internationale Standards setzen. So ist die schweizerische Finanzmarktaufsicht FINMA in verschiedenen internationalen Gremien vertreten. In diesen Gremien wird internationales Soft Law im Bereich Finanzmarktregulierung mit Spillover-Effekt auf nationaler Ebene entwickelt. Dieses Soft Law in Form von (Mindest-)Standards hat zwar keine Bindungswirkung, muss aber von der FINMA bei ihrer Regulierungstätigkeit berücksichtigt werden. Aktuelle Beispiele aus der Regulierungstätigkeit der FINMA bezeugen die Einhaltung dieses Grundsatzes: Geplantes Rundschreiben Naturbezogene Finanzrisiken (Rundschreiben basiert u.a. auf Soft Law des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht)Totalrevision Rundschreiben 13/5 Liquidität – Versicherer (Revision erfolgt u.a. im Hinblick auf Soft Law der internationalen Vereinigung der Versicherungsaufsichtsbehörden)Gleichzeitig muss festgestellt werden, dass die Beachtung internationaler (Mindest-)Standards unweigerlich zu Zielkonflikten mit den weiteren schweizerischen Regulierungsgrundsätzen führt. Vor diesem Hintergrund ist der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie gewährleistet die FINMA, dass neben internationalen (Mindest-)Standards das Primat der schweizerischen Regulierungsgrundsätze (wie z.B. Prinzipienbasiertheit, Kostenfolge) gewährleistet bleibt? Nutzt die FINMA bei ihrer Regulierungstätigkeit Spielräume für nationale Lösungen genügend aus? 2. Wird dem auf Wettbewerbsfähigkeit abzielenden Regulierungsgrundsatz von der FINMA ausreichend Rechnung getragen? Hintergrund dieser Frage ist der drastische Bedeutungsverlust des Finanzplatzes Schweiz: Im Global Financial Centres Index ist Zürich vom 5. Platz (2007) auf aktuell den 17. Platz der weltweit bedeutendsten Finanzplätze abgerutscht. Wie erklärt sich der Bundesrat diese bedauerliche Entwicklung? 3. Grundsätzlich sollte das Parlament/Volk mittels Referendums das letzte Wort haben, wenn sich die Schweiz mit einer Soft-Law-Vereinbarung politisch unter Zugzwang setzt. Wie beurteilt der Bundesrat das Spannungsverhältnis zwischen Regulierung und dem Grundsatz der direkten Demokratie?
Grund des Vorstosses:
Antwort des Bundesrates: