Personen in der Schweiz, die Ihre Krankenkassenprämien nicht selbst bezahlen (Personen im Asylprozess sowie Sozialhilfe- oder Ergänzungsleistungsbezüger), sollen in der Regel, wie 80 % der Bevölkerung auf die freie Arztwahl verzichten, und ein alternatives Versicherungsmodell wählen müssen. In begründeten Ausnahmen, wie zum Beispiel der Verfügbarkeit von Hausärzten im Zusammenhang der Fremdsprachen, den Versicherungs-Speziallösungen im Strafvollzug und Flüchtlings-Bundeszentren, kann von dieser Regel abgewichen werden.
Grund des Vorstosses:
Gemäss der Statistik der obligatorischen Krankenversicherung 2022 vom BAG Seite 36, stieg der Anteil der alternativen Versicherungsmodellen (HMO, Hausarztmodell, Telmed, usw.) auf 75.9 % bei den über 26 jährigen, bei den 19-25 jährigen auf 80.5 % und bis 18 Jahren auf 79.8 %. Oder umgekehrt entscheidet sich nur etwa ein Fünftel der Versicherten für ein Standardmodell mit oder ohne Franchise. Wie mehrere Krankenkassenvergleichsportale wie krankenkassencheck.ch oder comparis.ch aufzeigen, liegt das Einsparungspotential durch ein alternatives Versicherungsmodell bei durchschnittlich 15-25 %. Die Versicherten verzichten bei den gleichen Gesundheitsleistungen auf die freie Arztwahl, und sparen damit viel Geld. 4/5 der Bevölkerung entscheidet sich gegen die freie Arztwahl, und macht es zum neuen Versicherungs-Standard. Noch im Jahr 2012 lag dieser Anteil lediglich bei 55 %.Per Gesetz haben in der in der Schweiz lebende Personen, die Ihre Krankenkassenprämien nicht selbst bezahlen (Ergänzungsleistungs- oder Sozialhilfebezüger sowie Personen im Asylprozess) Anrecht auf das Standardmodell bei der Krankenkasse, und sind somit besser versichert als 80 % der Bevölkerung. Was für 80 % der Bevölkerung und Selbstzahler gut genug ist, sollte auch für Personen gelten, die Ihre Prämien nicht selbst bezahlen. Das Einsparungspotential pro Jahr liegt im Bereich von 200-400 Millionen. Aus diesem Grund soll für diese Personengruppen der neue Standard eines alternativen Versicherungsmodells gelten.
Antwort des Bundesrates: