Der Bundesrat wird beauftragt, alle Lohnmassnahmen für das Bundespersonal ab einem Monatslohn von 10 000 oder einem Jahreslohn von 130 000 Franken in den Jahren 2026–2028 auszusetzen, wenn der Voranschlag und die Staatsrechnung ein Defizit aufweisen.
Grund des Vorstosses:
Gemäss dem Voranschlag 2025 weist der Bundeshaushalt einen Finanzierungssaldo von –729 Millionen Franken auf. Dieses Defizit wird in den kommenden Jahren immer grösser: –1185 Millionen 2026, –2526 Millionen 2027, –2536 Millionen 2028. Zusammengerechnet muss der Bund somit über 6 Milliarden Franken einsparen (vgl. Botschaft zum Voranschlag 2025 mit IAFP 2026–2028, Bd. 1, S. 9).Die Personalausgaben machen mehr als 8 Prozent der laufenden Ausgaben des Bundes aus. Gemäss dem Voranschlag 2025 steigen sie im Vergleich zum Vorjahr um 1,4 Prozent (Bd. 1, S. 81). Darüber hinaus sind über 93 Millionen Franken für Lohnmassnahmen vorgesehen. In den Jahren 2026–2028 sollen die budgetierten Lohnmassnahmen auf über 280 Millionen Franken ansteigen (Bd. 2 EFD, S. 112). Angesichts der besorgniserregenden Lage der Bundesfinanzen ist es unverhältnismässig, für die kommenden Jahre für die hohen Löhne über 115 000 Franken Lohnmassnahmen vorzusehen.Gerade die oberen Lohnklassen der Bundesverwaltung müssen in dieser prekären Finanzlage einen Beitrag, wenn auch einen bescheidenen, zur Sanierung der Bundesfinanzen leisten. Mit ihren hohen Löhnen konkurriert die Bundesverwaltung mit der Privatwirtschaft, insbesondere mit kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), weshalb eine Aussetzung der Lohnmassnahmen auch aus wirtschaftspolitischer Sicht wünschenswert ist. Gemäss einer am 12. Juni 2024 veröffentlichten Studie des Instituts für Schweizer Wirtschaftspolitik sind die Löhne in der Bundesverwaltung durchschnittlich um 11,7 Prozent höher als in der Privatwirtschaft.
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat hat am 16. Oktober 2024 festgelegt, dass mit Anpassungen bei den Anstellungsbedingungen des Bundespersonals der Finanzplan 2026 um rund 75 Millionen Franken und der Finanzplan 2027 um mindestens 100 Millionen Franken zu entlasten sind. Darüber hinaus sind mit stellenseitigen Massnahmen bis 2028 weitere 80–100 Millionen Franken einzusparen. Das Bundespersonal leistet somit bereits einen Beitrag an die Entlastung des Haushalts. Weitere Massnahmen würden die Position der Arbeitgeberin Bundesverwaltung auf dem Arbeitsmarkt empfindlich schwächen. Die Motion lässt offen, was mit Lohnmassnahmen genau gemeint ist. Der Bundesrat bezieht sich im Folgenden auf die generellen Lohnmassnahmen, das heisst den Teuerungsausgleich und Reallohnerhöhungen. Individuelle Lohnerhöhungen werden aus Mutations- und Fluktuationsgewinnen finanziert und führen nicht zu einer Erhöhung der Lohnsumme des Bundes. Nach Artikel 16 Absatz 1 Bundespersonalgesetz (BPG; SR 172.220.1) richtet die Arbeitgeberin den Angestellten auf den Lohn oder einzelne Lohnanteile sowie auf weitere Leistungen einen angemessenen Teuerungsausgleich aus. Sie berücksichtigt dabei ihre wirtschaftliche und finanzielle Lage sowie die Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt. Der Zweck eines Teuerungsausgleichs ist die Erhaltung der Kaufkraft. Es ist rechtlich umstritten, ob ein Teuerungsausgleich nur einem Teil des Personals gewährt werden kann. So vertreten verschiedene Rechtsexperten die Auffassung, dass ein solches Vorgehen das Rechtsgleichheitsgebot verletzen würde und folglich allen Mitarbeitenden eines Arbeitgebers grundsätzlich die gleiche Kaufkrafterhaltung zu gewähren sei. Im Falle von Reallohnerhöhungen können Angestellte bestimmter Lohnklassen ausgeschlossen werden oder die Erhöhungen können nach Lohnklassen abgestuft erfolgen. Indes muss ein Ausschluss gemäss Artikel 44a Absatz 1 Bundespersonalverordnung (BPV; SR 172.220.111.3) gestützt auf die Situation am Arbeitsmarkt erfolgen. Der pauschale Ausschluss der Monatslöhne über 10’000 Franken lässt sich jedoch nicht mit der Situation am Arbeitsmarkt begründen, wie auch die Anfang 2024 vom Eidgenössischen Personalamt in Auftrag gegebene Vergleichsstudie zu den Anstellungsbedingungen des Bundespersonals zeigt. Ausserdem dürfte in der von der Motion anvisierten Zeitspanne eine Reallohnerhöhung kaum realistisch sein. Die Teuerungsrestanz beim Bundespersonal beträgt Ende 2024 1,5 Prozent. Erst nach dem vollständigen Ausgleich dieser Restanz kann im ökonomischen Sinne von einer Reallohnerhöhung gesprochen werden. Die Motion widerspricht somit personalpolitischen Grundsätzen und wäre teilweise auch rechtlich umstritten, weshalb der Bundesrat sie ablehnt.Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.