20.247002 Nur ein Tag Militär für Doppelbürger – Wehrgerechtigkeit (ganz) ade?

Antwort des Bundesrates:

Artikel 5 des Militärgesetzes sieht vor, dass Schweizer, die das Bürgerrecht eines anderen Staates besitzen und dort ihre militärischen Pflichten erfüllen oder Ersatzleistungen erbracht haben, in der Schweiz nicht militärdienstpflichtig sind.  Der Bundesrat kann mit anderen Staaten Vereinbarungen über die gegenseitige Anerkennung der Erfüllung der Militärdienstpflicht von Doppelbürgern abschliessen. Diese Vereinbarungen dienen der Rechtssicherheit der Doppelbürger.  Auch mit Frankreich besteht seit 1997 ein solches Abkommen. Französisch-schweizerische Doppelbürger, die an der «Journée défense et citoyenneté» teilnehmen, haben ihre militärischen Pflichten nach französischem Recht erfüllt. Sie sind deshalb von der Wehrpflicht in der Schweiz befreit und werden auch nicht zur Zahlung von Wehrpflichtersatz verpflichtet.  Es ist nicht Sache der Schweiz, Art oder Umfang der militärischen Pflichten in einem anderen Land zu beurteilen oder zu kritisieren. Eine Überarbeitung der bestehenden Vereinbarungen ist nicht vorgesehen.

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