Jeder Schweizer ist verpflichtet, Militärdienst zu leisten. Davon befreit sind Doppelbürger, die ihre Dienstpflicht im Ausland bereits erfüllt haben, wenn diese gleichwertig ist.Die Realität sieht offenbar ganz anders aus: Nach Medienberichten kann die Sache in Frankreich an einem Tag erledigt werden. In 5 Jahren hätten sich so 4’892 Doppelbürger dem Dienst entzogen.Das ist höchst ungerecht und angesichts der Sicherheitslage sehr bedenklich.Was tut der Bund, um solche Missbräuche zu unterbinden?
Antwort des Bundesrates:
Artikel 5 des Militärgesetzes sieht vor, dass Schweizer, die das Bürgerrecht eines anderen Staates besitzen und dort ihre militärischen Pflichten erfüllen oder Ersatzleistungen erbracht haben, in der Schweiz nicht militärdienstpflichtig sind. Der Bundesrat kann mit anderen Staaten Vereinbarungen über die gegenseitige Anerkennung der Erfüllung der Militärdienstpflicht von Doppelbürgern abschliessen. Diese Vereinbarungen dienen der Rechtssicherheit der Doppelbürger. Auch mit Frankreich besteht seit 1997 ein solches Abkommen. Französisch-schweizerische Doppelbürger, die an der «Journée défense et citoyenneté» teilnehmen, haben ihre militärischen Pflichten nach französischem Recht erfüllt. Sie sind deshalb von der Wehrpflicht in der Schweiz befreit und werden auch nicht zur Zahlung von Wehrpflichtersatz verpflichtet. Es ist nicht Sache der Schweiz, Art oder Umfang der militärischen Pflichten in einem anderen Land zu beurteilen oder zu kritisieren. Eine Überarbeitung der bestehenden Vereinbarungen ist nicht vorgesehen.