20.247911 Ausschaffungen nach Afghanistan

Grund des Vorstosses:

Antwort des Bundesrates:

Seit der Machtübernahme durch die Taliban im August 2021 hat das SEM den Vollzug von Wegweisungen nach Afghanistan ausgesetzt. Seither wurden auch keine Rückführungen nach Afghanistan mehr durchgeführt. Ausgenommen von dieser Praxis sind schwer straffällige Personen, gegen welche die kantonalen Strafjustizbehörden einen Landesverweis angeordnet haben. So wurden seit Oktober 2024 drei kriminelle afghanische Staatsangehörige ausgewiesen. Diese drei Wegweisungen sind zwangsweise erfolgt. Weitere 20 Personen entsprechen diesem Profil. Die Kantone sind für die Durchführung der Ausweisung zuständig. Das SEM unterstützt sie im Rahmen seines gesetzlichen Auftrages bei der Organisation der Ausreise. Aus operationellen Gründen gibt das SEM weder Auskunft über die genauen Modalitäten dieser Rückführungen noch über bevorstehende weitere Rückführungsaktionen. Welche Vollzugsstufe schlussendlich zur Anwendung kommt, hängt immer vom Verhalten der entsprechenden Person ab.

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Pascal Schmid
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