Mit Frage 24.7879 erkundigte ich mich, wieso die vor 3 Jahren verabschiedete Gesetzesänderung, die ein Reiseverbot für Personen im Asylverfahren, mit Status S und vorläufiger Aufnahme vorsieht, noch nicht in Kraft gesetzt wurde.Die seltsame Antwort: «Die Vernehmlassung zu dieser Änderung soll im ersten Quartal 2025 eröffnet werden.»- 2. Versuch: Wieso wurde die beschlossene Gesetzesänderung noch nicht in Kraft gesetzt?- Wieso braucht es für eine beschlossene Gesetzesänderung eine Vernehmlassung?
Grund des Vorstosses:
Antwort des Bundesrates:
Die Vernehmlassung zu dieser Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes soll im ersten Quartal 2025 eröffnet werden.Vorläufig aufgenommene Personen dürfen jedoch auch nach geltendem Recht grundsätzlich nicht ins Ausland reisen. Nur für bestimmte Reisegründe kann beim SEM eine Bewilligung beantragt werden.