Der Bundesrat wird beauftragt, das Bürgerrechtsgesetz (BüG) so anzupassen, dass künftig bei Einbürgerungen in der Schweiz keine Doppelbürgerschaft mehr möglich ist, indem von der Bewerberin oder vom Bewerber vor Abschluss des Einbürgerungsverfahrens eine Erklärung verlangt wird, wonach sie bei Erwerb des Schweizer Bürgerrechts auf ihre bisherige(n) Staatsangehörigkeit(en) verzichten, oder den Nachweis erbringen, dass eine solche Verzichtserklärung nach dem jeweiligen Heimatrecht unwirksam ist.
Grund des Vorstosses:
Die Zahl der Doppelbürger ist in den letzten Jahren rasant gestiegen, insbesondere wegen der viele erleichterten Einbürgerungen und der masslosen Zuwanderung seit Einführung der Personenfreizügigkeit mit der EU. Die seit 1992 praktizierte unbegrenzte Ausweitung der Mehrstaatigkeit ist höchst fragwürdig. Denn Doppelbürger geniessen ungerechtfertigte Vorteile gegenüber einfachen Schweizer Bürgern.
Das Doppelbürgerrecht führt zu Loyalitätskonflikten. Das zeigt sich bei politischen Krisen. Das doppelte Wahlrecht in zwei oder mehr Ländern untergräbt das uralte demokratische Prinzip von «one man, one vote». Es entsteht der Eindruck von «doppeltem Mitbestimmungsrecht», was gegenüber «Einfachbürgern» ungerecht ist.
Wer zwei Pässe hat, fühlt sich zwei Ländern verpflichtet – oder gar keinem Land wirklich zugehörig. Dadurch droht eine «Rosinenpickerei» ohne klares Bekenntnis zur neuen Heimat. Eine Staatsbürgerschaft soll Ausdruck von Identifikation, Integration und Loyalität sein – nicht bloss ein praktisches Dokument, das Vorteile verschafft. Für alles andere reicht die Niederlassungsbewilligung.
Doppelbürger können in zwei Staaten wehrpflichtig sein – oder sich dieser in beiden entziehen. Es entstehen Probleme beim diplomatischen Schutz, da nicht immer klar ist, welcher Staat zuständig ist.
Wer eingebürgert wird, soll sich klar zur Schweiz bekennen – und damit auch auf seinen bisherigen Pass verzichten. Wer binationalen Ehen entstammt und daher ohne eigenes Zutun über zwei Staatsbürgerschaften verfügt, ist nicht betroffen. Ebenso Auslandschweizer, die eine weitere Staatsbürgerschaft erlangen.
Die Einbürgerung soll eine klare Entscheidung für die Schweiz sein. Daher sollen bei Einbürgerungen aktiv keine neu Doppelbürgerrechte mehr geschaffen werden. So war es bis 1992, als dieser alte bewährte Grundsatz, ziemlich unüberlegt und erst in den parlamentarischen Beratungen über Bord geworfen wurde. Die Mehrheit aller Staaten – so auch unsere Nachbarn Österreich, Liechtenstein und bis 2024 auch Deutschland – wenden diese Praxis an. Höchste Zeit also, zu diesem bewährten System zurückzukehren: Mit Einbürgerungen sollen künftig keine Doppelbürger mehr geschaffen werden.