Die Individualbesteuerung (24.026) wirft verschiedene Fragen im Zusammenhang mit unterschiedlichen Bereichen auf, woraus sich die folgenden Fragen stellen.
A. Steuerliche Zurechnung, Gestaltung und Missbrauch
- Was geschieht nach der Aufhebung von Art. 13 Abs. 1 DBG (Solidarhaftung), wenn ein Ehegatte Einkommen erzielt, es dem anderen überträgt oder zur Nutzniessung überlässt und dieses beim ersten nicht versteuert wird?
- Wie wird sichergestellt, dass bei notwendiger Koordination zwischen Ehegatten (z. B. bei Drittbetreuungskosten) die administrativ getrennte Veranlagung gewahrt bleibt?
- Wie geht die Steuerverwaltung mit divergierenden Einsprachen um, wenn diese beide getrennte Veranlagungen betreffen, die dem Steuergeheimnis unterliegen?
B. Steuergeheimnis und Verfahrenskoordination
- Wie beurteilt der Bundesrat das Risiko, dass mangelnde Koordination zwischen den Steuererklärungen beider Ehegatten zu fehlerhaften Veranlagungen führt?
- Wie wird sichergestellt, dass Angaben zum Wohnsitz und zur Betreuung der Kinder in beiden Steuererklärungen konsistent und korrekt erfolgen, ohne die Unabhängigkeit der Veranlagungen zu gefährden?
C. Wechselwirkungen mit dem Sozialrecht
- Wie begründet der Bundesrat, dass das Steuerrecht auf individueller Veranlagung basiert, während Prämienverbilligungen, Ergänzungsleistungen und Stipendien weiterhin auf der Haushaltsbetrachtung beruhen?
- Welche steuerlichen Unterschiede ergeben sich für ein Paar, je nachdem ob es verheiratet ist oder im Konkubinat lebt? Führt die Individualbesteuerung zu einem Anreiz, bewusst nicht zu heiraten?
- Führt die steuerliche Individualisierung zu wachsendem politischen Druck, auch im Sozialrecht von der Haushalts- zur Individualbetrachtung überzugehen?
D. Umsetzung, Verwaltung und Zuständigkeit
- Wie soll die parallele Systemumstellung in allen Kantonen organisatorisch und personell bewältigt werden?
- Wie wird das verfassungsrechtliche Subsidiaritätsprinzip gewahrt, wenn die Kantone faktisch gezwungen werden, ihre Systeme umzustellen?