26.3258Interpellation
Politische Ausweisungen zum Schutz der Schweizer Bevölkerung

Grund des Vorstosses:

Der Bundesrat ist gestützt auf Art. 121 Abs. 2 der Bundesverfassung (BV) ermächtigt, Ausländerinnen und Ausländer in politisch bedeutsamen Fällen direkt auszuweisen (i.V.m. Art. 184 Abs. 3 und Art. 185 Abs. 3 BV; vgl. auch Art. 11 OV-EJPD).

 

Laut dem Lagebericht des Nachrichtendienstes (NDB) 2025 ist die Terrorbedrohung erhöht (Sicherheit Schweiz 2025 – Lagebericht des Nachrichtendienstes des Bundes, S. 41). Die grösste Terrorbedrohung geht weiterhin von jihadistisch inspirierten Einzelpersonen oder Kleingruppen aus. 

 

In dieser Situation drängt es sich auf, ausländische Gefährder, Terroristen und Djihadisten nicht durch Fedpol (gestützt auf Art. 68 AIG; mit Rechtsmittelzug ans Bundesverwaltungsgericht), sondern unverzüglich und direkt gestützt auf Art. 121 Abs. 2 BV durch den Bundesrat aus der Schweiz auszuweisen. 

 

Der Bundesrat wird daher zum Schutz der Bevölkerung aufgefordert, das Instrument der politischen Ausweisung und seine Praxis aus Gründen der inneren Sicherheit einer eingehenden Prüfung zu unterziehen.

Jetzt teilen

Facebook
WhatsApp
Twitter
LinkedIn

Kontakt

Pascal Schmid
Postfach
8570 Weinfelden

Kontaktformular

Datenschutz