1. Wie viele Personen aus Afghanistan haben in den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024, 2025 in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt (aufgeschlüsselt nach Geschlecht)?
2. Wie viele dieser Gesuche sind Primärgesuche, wie viele sind Mehrfachgesuche und wie viele sind Gesuche um Familiennachzug (aufgeschlüsselt nach Jahr und Geschlecht)?
3. In wie vielen Fällen hat das SEM in diesen Jahren Personen aus Afghanistan Asyl gewährt (aufgeschlüsselt nach Jahr, Geschlecht, Primärgesuche, Mehrfachgesuche, Familiennachzug)?
4. Was sind die (direkten) Kostenfolgen der Praxisänderung des SEM für die Schweizer Steuerzahler a) auf Bundesebene und b) auf Kantons- und Gemeindeebene?
5. Wie hoch ist die Kriminalitätshäufigkeit von Afghanen im Vergleich zu Schweizern bei folgenden Straftaten: Diebstahl, Raub, häusliche Gewaltdelikte, einfache Körperverletzungen, schwere Körperverletzungen, Tötungsdelikte, Drohung, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexuelle Belästigung, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte?
Grund des Vorstosses:
Am 17. Juli 2023 beschloss das Staatssekretariat für Migration (SEM) eigenmächtig eine folgenschwere Praxisänderung. Anstelle der bisherigen, auf Art. 3 AsylG abgestützten Praxis, wird Afghaninnen seither ohne explizite gesetzliche Grundlage alleine aufgrund des Umstands Asyl gewährt, dass sie in Afghanistan aufgrund ihres Geschlechts aus religiösen Gründen diskriminiert werden (24.7428, 24.7981, 24.4683).
Mit der Praxisänderung hat das SEM eine starke Sogwirkung für Asylmigranten aus Afghanistan ausgelöst, auch mit Blick auf den Familiennachzug. Die Anzahl afghanischer Asylgesuche hat seither stark zugenommen, und der Bestand der vom SEM anerkannten Flüchtlinge aus Afghanistan ist massiv angestiegen (2021: 3’222; 2022: 3’854; 2023: 5’138; 2024: 10’366; 2025: 12’931). Die Folgen trägt die Schweizer Bevölkerung.
Bundesrat Jans erklärte im Parlament, dass das SEM jedes Gesuch von Afghaninnen einer genauen Einzelfallprüfung unterziehe und es keine pauschale Asylgewährung gebe. Dagegen sprechen aber nicht nur die obigen Zahlen, sondern auch die vom Bundesrat selbst bestätigte, exorbitant hohe Asylgewährungsqote für Afghaninnen von 98% (ohne Nichteintretensentscheide und Abschreibungen) sowie der Umstand, dass Folgegesuche von Afghaninnen lediglich aufgrund von kurzen und allgemeinen Fragebögen – ohne persönliche Anhörung der Gesuchstellerinnen – gutgeheissen werden.