Der Bundesrat wird beauftragt, die erforderlichen Gesetzesanpassungen vorzulegen und die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, damit der Bund die Kantone mit einer Ausschaffungs-Task-Force bei Rückführungen insbesondere in problematische Länder besser und umfassend unterstützt.
Grund des Vorstosses:
Wer einen negativen Asylentscheid erhält, steigt meist nicht freiwillig ins Flugzeug zurück ins Heimatland. Die Asylstatistik 2025 zeigt, dass 49% (!) der ausreisepflichtigen abgewiesenen Asylsuchenden abtauchen oder unkontrolliert ausreisen (10’577 von 21’719 Personen). Ihr Anteil ist in den letzten Jahren markant gestiegen (NZZ, 05.03.2026).
Beim Wegweisungsvollzug bestehen allerdings grosse kantonale Unterschiede. Das gleiche Bild zeigt sich beim Vollzug strafrechtlicher Landesverweise. So erreicht Neuenburg eine Vollzugsquote von nur gerade 29%, während grosse Deutschschweizer Kantone mit hohen Fallzahlen wie Bern (77%) oder Zürich (65%) deutlich darüber liegen. Der landesweite Durchschnitt betrug 63% (NZZ, 07.12.2025; Ausschaffung krimineller Ausländer: Laissez-faire in der Romandie).
Nicht vollzogene Wegweisungen sind rechtsstaatlich unerwünscht – und sie verursachen der Allgemeinheit unnötige Kosten: Sozialhilfekosten, Unterbringungskosten, Gesundheitskosten, Strafverfolgungskosten, Schulkosten, Verwaltungskosten. Illegale sind zudem sehr oft kriminell. Das gefährdet die Sicherheit der Bevölkerung.
Der Vollzug im Ausländerbereich obliegt den Kantonen. An diesem föderalistischen Grundprinzip soll festgehalten werden. Es kann aber nicht länger hingenommen werden, dass einzelne Kantone ihrer Vollzugspflicht nicht oder unzureichend nachkommen. Der Bund trägt dabei jedoch eine Mitverantwortung, da es um den Vollzug von Bundesrecht geht und da insbesondere das Asylrecht seine Domäne ist.
Die bisherige Vollzugsunterstützung durch den Bund erweist sich offensichtlich als ungenügend. Deshalb soll eine Ausschaffungs-Task-Force geschaffen werden, welche die Kantone besser und umfassend unterstützt. Der Bund kann dabei auf die Praxis und das Know-how der vollzugsstarken Kantone zurückgreifen. Sollten diese Anstrengungen nicht zu einem konsequenteren Vollzug führen, wird der Druck auf vollzugsschwache Kantone erhöht werden müssen, bspw. durch Kürzung oder Streichung der vom Bund ausbezahlten Pauschalen nach Ablauf bestimmter Fristen. Vorab gilt es aber, die Kantone besser zu unterstützen!