26.3334Interpellation
Homeoffice in der Bundesverwaltung. Effizienz, Kosten und Steuerung

Grund des Vorstosses:

Internationale Studien – u.a. des Stanford Institute for Economic Policy Research – weisen darauf hin, dass ortsunabhängige Arbeit gegenüber Präsenzarbeit mit Effizienzeinbussen verbunden sein kann, insbesondere aufgrund erschwerter Zusammenarbeit, Führung und Wissensweitergabe. Gleichzeitig bestehen erhebliche Unterschiede je nach Ausgestaltung, was eine aktive Steuerung erforderlich macht.

 

Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat ersucht, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Welche konkreten Instrumente bestehen oder sind geplant, um den Anteil der im Homeoffice geleisteten Arbeitsstunden sowie deren Entwicklung systematisch zu erfassen?
  2. Wie verteilt sich – differenziert nach Departementen und Funktionen – der Anteil der Mitarbeitenden, die regelmässig (≥20 %) bzw. überwiegend (≥40 %) im Homeoffice arbeiten?
  3. Welche Analysen liegen zur Effizienz vor (Produktivität, Outputqualität, Zielerreichung) im Vergleich zwischen Präsenzarbeit, hybriden Modellen und überwiegendem Homeoffice?
  4. Inwiefern bestehen departementsübergreifende Standards oder Zielvorgaben zur Sicherstellung von Effizienz, Führungsqualität und Wissensweitergabe?
  5. Welche konkreten Handlungsoptionen und Steuerungsinstrumente prüft oder erwägt der Bundesrat, um den Homeoffice-Anteil in der Bundesverwaltung im Hinblick auf Effizienz, Zusammenarbeit und Vorbildfunktion gezielt zu gestalten, und nach welchen Kriterien beurteilt er deren Notwendigkeit und Ausgestaltung?
  6. Welche Kosten entstehen durch teilweise ungenutzte Büroflächen (Miete, Energie, Unterhalt), und wie hoch ist der geschätzte Anteil solcher Leerstände?
  7. Welche konkreten Massnahmen prüft der Bundesrat zur besseren Auslastung dieser Flächen (z.B. Zusammenlegung von Standorten, Reduktion von Flächen oder temporäre Vermietung an Dritte), falls er nicht bereit ist, die Homeofficeregeln zu konsolidieren und zu verschärfen?
  8. Ist der gegenwärtige Zustand (Homeoffice) ohne Zeiterfassung rechtskonform?

Antwort des Bundesrates:

  1. Ein digitales Instrument steht im Rahmen der Zeitwirtschaft zur Verfügung. Die konkrete Umsetzung und Handhabung obliegt gestützt auf das Weisungsrecht den Verwaltungseinheiten.
  2. Die Bundesverwaltung verfügt über keine bundesweite Statistik zum mobilen Arbeiten, zu dem auch Homeoffice gehört. Jedoch gaben in der letzten Vollbefragung des Bundespersonals im Jahr 2023 von den 70 Prozent, welche die Umfrage beantworteten, knapp drei Viertel an, dass sie von der grundsätzlichen Möglichkeit im Homeoffice zu arbeiten auch effektiv Gebrauch machen. Betrachtet man die ganze Bundesverwaltung, nutzen 23% der Antwortenden – also von 70 Prozent – Homeoffice mehrmals pro Monat. Mit 29% weist das WBF den höchsten und mit 19% das EFD den tiefsten Wert auf. Mehrmals pro Woche wird Homeoffice in der Bundesverwaltung von 40% der Antwortenden genutzt. Im UVEK liegt dieser Anteil bei 60%, während er beim VBS lediglich 23% beträgt. Der Anteil an Homeoffice lässt sich vor allem aufgrund der unterschiedlichen Aufgaben in den Verwaltungseinheiten erklären.
  3. Eine Messung des Vergleichs der Effizienz zwischen Präsenzarbeit und Homeoffice liegt nicht vor. Die bisherigen Erfahrungen zeigen jedoch, dass flexible Arbeitsformen, einschliesslich Homeoffice, eine weiterhin qualitativ hochstehende und effiziente Aufgabenerfüllung erlauben. Im Rahmen der Mitarbeitendengespräche beurteilen die Vorgesetzen als Teil ihrer Führungsaufgabe die Arbeitsleistungen sowie die Effizienz der Mitarbeitenden.
  1. Die Bundesverwaltung verfügt mit der Bundespersonalverordnung über einen einheitlichen rechtlichen Rahmen. Dieser definiert Grundsätze zu flexiblen Arbeitsformen, einschliesslich Homeoffice. Ergänzend bestehen etablierte und bewährte Führungsinstrumente, insbesondere im Bereich Zielvereinbarung, Personalbeurteilung und -entwicklung, welche bundesweit angewendet werden und eine wirksame Steuerung sowie Qualitätssicherung ermöglichen.
  2. Der Bundesrat erkennt zum jetzigen Zeitpunkt keinen Bedarf für zusätzliche zentralisierte Vorgaben. Er prüft jedoch laufend die Weiterentwicklung bestehender Instrumente sowie geeignete Rahmenbedingungen für flexible Arbeitsformen und Homeoffice unter Berücksichtigung von Effizienz, Führung und Zusammenarbeit. Dabei orientiert er sich insbesondere an den Anforderungen der Aufgabenerfüllung, der Leistungserbringung sowie an organisatorischen und personellen Gegebenheiten.
  1. Sämtliche Flächen im Immobilienportfolio der Büro- und Verwaltungsgebäude der zivilen Bundesverwaltung sind an die Verwaltungseinheiten vermietet – ausser Gebäude, die aktuell saniert werden. Der potenzielle Anteil an temporär ungenutzten Büroflächen der einzelnen Verwaltungseinheiten kann aus vielfältigen Gründen (Teilzeitarbeit, mobiles Arbeiten, Ferien, Teilnahme an externen Sitzungen, usw.) entstehen. Eine bundesweite, valide Bezifferung wäre mit sehr hohem personellem und finanziellem Aufwand verbunden. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist nicht günstig.
  1. Der Bundesrat hat Ende 2020 beschlossen, für Standardbüroarbeitsplätze im Inland Desksharing mit einer Ratio von weniger als 0,8 Arbeitsplätze pro Vollzeitäquivalent einzuführen. Ende 2022 hat er das BBL beauftragt, das Unterbringungskonzept flexible Arbeitsformen für die zivile Bundesverwaltung bis 2036 umzusetzen. Mit entsprechenden Standards und einer Konzentration an Campus-Standorten soll die Flächennutzung optimiert und pro Vollzeitstelle um 17 Prozent reduziert werden. Das Gebäudeportfolio der Büroverwaltungsgebäude kann in der Folge verkleinert werden. Mietobjekte können aufgegeben und ungeeignete Gebäude im Eigentum veräussert werden.
  2. Gemäss den Bestimmungen des Bundespersonalrechts müssen die Mitarbeitenden der Bundesverwaltung ihre Arbeitszeiten im System erfassen; das gilt auch dann, wenn sie im Homeoffice arbeiten. Einzig die Mitarbeitenden mit Vertrauensarbeitszeit sind von der Zeiterfassung befreit.

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