26.3312Motion
Für einen Finma-Verwaltungsrat aus Fachleuten mit nachgewiesener Erfahrung im Schweizer Finanzmarktbereich

Grund des Vorstosses:

Der Verwaltungsrat der FINMA kann derzeit aus Personen bestehen, die über keinerlei praktische Erfahrung im Schweizer Finanzmarktbereich verfügen. Die geltende Gesetzgebung sieht vor, dass der Verwaltungsrat der FINMA aus fachkundigen Mitgliedern bestehen muss (Art. 9 Abs. 2 Finanzmarktaufsichtsgesetz). Ein vom Eidgenössischen Finanzdepartement erstelltes Profil legt die Anforderungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats fest und verlangt insbesondere «Mehrsprachigkeit» sowie umfassende theoretische oder praktische Kenntnisse in mindestens einem relevanten Bereich. Es ist unerlässlich, dass die Mitglieder des obersten Leitungsorgans ein gutes Verständnis der Funktionsweise und der Herausforderungen der Schweizer Finanzinstitute haben. Sie müssen daher über praktische Erfahrung mit beaufsichtigten Instituten oder in engem Zusammenhang mit solchen Instituten verfügen und sich in den Landessprachen ausdrücken können.

Jetzt teilen

Facebook
WhatsApp
Twitter
LinkedIn

Kontakt

Pascal Schmid
Postfach
8570 Weinfelden

Kontaktformular

Datenschutz