- Wie verläuft die Pendenzen-Entwicklung in den Asylabteilungen und in den anderen Abteilungen im 1. Quartal 2026?
- Wie begegnet das Gericht bzw. dessen Leitung dem starken Pendenzenaufbau in den Asylabteilungen?
- Hat das Gericht bzw. dessen Leistung bereits (Sofort-)Massnahmen getroffen, um die Geschäftslast zu bewältigen und dem Asyl-Pendenzenberg entgegenzuwirken? Wenn ja, welche?
- Sind Umteilungen von Richtern und Gerichtsschreibern in die Asylabteilungen oder zumindest Aushilfsmassnahmen erfolgt?
- Wie haben sich die getroffenen Massnahmen auf die Entwicklung der Fall-Pendenzen in den Asylabteilungen ausgewirkt?
- Welche weiteren (internen und/oder externen) Massnahmen sind gegen den Asyl-Pendenzenberg geplant und welchen Effekt erhofft sich das Gericht bzw. dessen Leitung davon (konkrete Zahlen)?
Grund des Vorstosses:
Der Statistik des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) vom 4. März 2026 lässt sich entnehmen, dass das Gericht seit drei Jahren in den Asylabteilungen eine deutlich stärkere Zunahme von Fällen zu verzeichnen hat als in den anderen Abteilungen (auch im Verhältnis). Dieser Trend hat sich 2025 noch einmal verstärkt, obwohl seit Anfang 2025 vom Parlament bewilligte zusätzliche Asylrichter im Einsatz sind.
Die stark steigende Zahl an Asylsuchenden, die immer länger auf ihre definitiven Asylentscheide warten müssen, belastet die Budgets von Gemeinden, Kantonen und Bund. Viele Kantone sind bezüglich Unterbringung an ihren Kapazitätsgrenzen angelangt – und in der Bevölkerung wächst der Unmut über diese Situation.
Der Asyl-Pendenzenberg umfasst aktuell 21’555 Fälle. Ein Viertel davon – 5’330 Fälle – sind am BVGer hängig (Asyl/Schutzstatus S).
Kostenpunkt für die am BVGer hängigen Fälle (nur für die Globalpauschalen): 8 Millionen Franken – pro Monat (5’330 x CHF 1’500; ohne weitere direkte und indirekte Kosten)!
Die Bundesversammlung hat ein Beschleunigungspaket für das Asylwesen beschlossen (24.4271). Dieses scheint aber zu verpuffen, weil das BVGer die Falllast in den Asylabteilungen drastisch ansteigen lässt, während andere Abteilungen in den letzten 3 Jahren keinen vergleichbaren Anstieg verzeichneten, ja sogar Fälle abbauen konnten.
In der Wintersession wurde im Ständerat mehrfach die Erwartung geäussert, dass das BVGer seine Ressourcen effizienter einsetzt und durch interne Aushilfe zwischen den Abteilungen einem derart einseitigen Asyl-Pendenzenaufbau entgegenwirkt.
Antwort des Bundesrates:
1. Zuständig für Asylverfahren am Bundesverwaltungsgericht sind die Abteilungen IV, V und − im Rahmen einiger Aushilfsmassnahmen − auch die Abteilung VI. Die Pendenzenentwicklung am Bundesverwaltungsgericht im ersten Quartal 2026 verläuft wie folgt:
| Anzahl Pendenzen | 31.12.2025 | 31.03.2026 |
| Abteilung I | 721 | 710 |
| Abteilung II | 839 | 845 |
| Abteilung III | 944 | 955 |
| Abteilung IV | 2658 | 2716 |
| Abteilung V | 2676 | 2740 |
| Abteilung VI | 716 | 766 |
| BVGer | 8554 | 8732 |
2. Die Gerichtsleitung und die Verwaltungskommission verfolgen die Geschäftslast, insbesondere in den Asylabteilungen, laufend und ergreifen bei Bedarf entsprechende Massnahmen. Dabei kommen etablierte und geeignete Steuerungsinstrumente zum Einsatz. Ein zentrales Instrument ist das dreimal jährlich erstellte Tertialreporting. Es bietet eine umfassende und datenbasierte Übersicht über die Geschäftsentwicklung, die Zielerreichung sowie personelle und finanzielle Kennzahlen. Auf dieser Grundlage werden notwendige organisatorische und personelle Massnahmen vorbereitet und den zuständigen Gremien des Gerichts unterbreitet.
Über Neu- und Nachbesetzungen von Richterstellen entscheidet gemäss dem Bundesgesetz über das Bundesverwaltungsgericht (RS 173.32) und dessen Reglement (RS 173.320.1) das Plenum des Bundesverwaltungsgerichts, das sich aus allen Richterinnen und Richtern zusammensetzt, mittels Mehrheitsentscheid. In diesem Prozess bringen sowohl die Abteilungen als auch einzelne Richterpersonen regelmässig Anträge und Gegenanträge ein, die im Plenum beraten und beschlossen werden. Dadurch wird sichergestellt, dass Ressourcenentscheide, die unter anderem die richterliche Unabhängigkeit tangieren können, breit abgestützt, transparent und auf Grundlage der tatsächlichen Geschäftslast getroffen werden. Auf die konkret umgesetzten Massnahmen zur Entlastung der Asylabteilungen wird in der nachfolgenden Antwort näher eingegangen.
3. Ja. Das Bundesverwaltungsgericht hat frühzeitig sämtliche intern möglichen und sachgerechten Massnahmen geprüft und umgesetzt, um der steigenden Geschäftslast im Asylbereich zu begegnen.
Im Zentrum standen dabei organisatorische und personelle Anpassungen. So wurden aus den Asylabteilungen IV und V diverse Verfahren an die Abteilung VI übertragen, namentlich die Dublin-Verfahren, die Rechtsverzögerungs- und Rechtsverweigerungsverfahren sowie bis auf Weiteres die Nichteintretensentscheide sicherer Drittstaaten. Pro Jahr sind dies etwa 1000 Verfahren. Zudem wurden durch interne Umverteilungen zwei zusätzliche Richterstellen in den Asylabteilungen geschaffen.
Angesichts des erheblichen Ausbaus der Kapazitäten mit hunderten zusätzlichen Stellen beim Staatssekretariat für Migration (SEM) als Vorinstanz und der damit verbundenen stark steigenden Eingänge hat das Gericht bereits 2023 beim Parlament eine massvolle, unbefristete Aufstockung um fünf Richterstellen sowie zusätzliches Fach- und Kanzleipersonal beantragt und diese – befristet bis Ende 2029 − erhalten[1]. Bevor das neue Personal jedoch seine volle Leistung erbringen konnte, musste es eingearbeitet werden, was auch für Richterpersonen einige Zeit in Anspruch nahm, zumal der Grossteil der neu gewählten Richter nicht über Erfahrungen im Asylbereich verfügte.
Die Handlungsmöglichkeiten des Gerichts bezüglich zusätzlicher Richterstellen sind durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen jedoch begrenzt. Eine weitere und rasch wirksame personelle Verstärkung hätte eine Erhöhung der gesetzlichen Höchstzahl der Richterstellen im Verwaltungsgerichtsgesetz (VGG) erfordert.
Hinzu kommt, dass das Bundesverwaltungsgericht in den vorgängigen Ausbau der personellen Ressourcen auf Ebene der Vorinstanz nicht einbezogen wurde und daher erst nachgelagert auf die daraus resultierende Mehrbelastung reagieren konnte. Aus Sicht des Gerichts bestehen hier künftig erhebliche Potenziale: Eine frühzeitige Einbindung in strategische Vorhaben im Asylbereich – etwa im Rahmen von Konsultations- oder Vernehmlassungsverfahren – würde es ermöglichen, Auswirkungen auf das Arbeitsvolumen rechtzeitig zu antizipieren und die Ressourcenplanung besser darauf abzustimmen.
Insgesamt zeigt sich, dass das Bundesverwaltungsgericht im Rahmen seiner Zuständigkeiten konsequent handelt, um die Geschäftslast zu bewältigen. Die Wirksamkeit weiterer Massnahmen hängt jedoch wesentlich von den gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie von einer koordinierten Planung zwischen den beteiligten Institutionen ab.
4. Ja. Wie bereits ausgeführt wurden Umteilungen von Stellenprozenten sowie Aushilfsmassnahmen im Rahmen der Möglichkeiten umgesetzt. Dazu gehören insbesondere die interne Verschiebung von Aufgaben und der gezielte Einsatz zusätzlicher personeller Ressourcen in den Asylabteilungen.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass Verfahren am effizientesten durch spezialisierte und erfahrene Juristinnen und Juristen bearbeitet werden. Aushilfsmassnahmen durch Fachpersonen aus anderen Rechtsgebieten sind zwar punktuell möglich, führen aufgrund des Einarbeitungsaufwands jedoch regelmässig zu Effizienzverlusten. Sie werden daher gezielt und unter Abwägung der Prioritäten eingesetzt.
Anzumerken ist auch, dass alle Abteilungen Verfahren behandeln, die zeitnah erledigt werden müssen. In der Abteilung I werden unter anderem Steuerverfahren behandelt, bei denen Verzögerungen erhebliche finanzielle Folgen haben können (zum Beispiel kann es kurz nach Einreichung der Beschwerde zur Verjährung von Steuern kommen). In der Abteilung II führen umfangreiche Verfahren im Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht bereits heute zu langen Verfahrensdauern. Bei weiterem Ressourcenentzug hätte dies zusätzliche Auswirkungen, etwa auf Sanktionen. Die Abteilung III ist im Sozialversicherungsrecht tätig und sieht sich ebenfalls mit steigenden Pendenzen und begrenzten Ressourcen konfrontiert. Die Abteilung VI übernimmt bereits heute viele, insbesondere fristgebundene Aufgaben im Asylrecht und trägt damit wesentlich zur Entlastung der Asylabteilungen bei. In den ersten drei Monaten dieses Jahres konnten damit die Eingänge in den Abteilungen IV und V im Vergleich zum Vorjahr um 5% gesenkt werden.
Vor diesem Hintergrund wäre eine weitere Umverteilung von Personal nicht effizient und auch nicht nachhaltig. Das Bundesverwaltungsgericht setzt daher auf gezielte und massvolle Unterstützungsmassnahmen, ohne die Funktionsfähigkeit der übrigen Rechtsgebiete zu gefährden.
5. Die getroffenen Massnahmen haben sich klar positiv auf die Erledigungszahlen ausgewirkt. So konnte das Bundesverwaltungsgericht seine Fallerledigungen im Jahr 2024 um 485 und im Jahr 2025 um weitere 1’096 Fälle steigern. Diese Zunahme ist hauptsächlich auf die Massnahmen im Asylbereich sowie den gezielten personellen Ausbau zur Bewältigung der historisch hohen Eingänge zurückzuführen.
Im Jahr 2025 wurden insgesamt 8’242 Verfahren erledigt, was in etwa den Eingangszahlen des Vorjahres entspricht. Ein Richterteam im Asylbereich – bestehend aus einer Richterstelle und drei Gerichtsschreibenden – kann unter den aktuellen Voraussetzungen rund 170 Verfahren pro Jahr erledigen. Zudem wurde im vergangenen Jahr auch die Effizienz insgesamt gesteigert, was die Wirkung der getroffenen Massnahmen auf die Erledigungsleistung verdeutlicht: Die Effizienzkennzahl «Erledigungen pro Gerichtsschreiber/in» stieg am Bundesverwaltungsgericht von 36 auf 40 Fälle. Diese Entwicklung ist wesentlich durch die Asylverfahren geprägt: Gehen viele Beschwerden ein, werden zahlreiche Verfahren mit kurzen Behandlungsfristen abgeschlossen, beispielsweise Nichteintretensentscheide oder beschleunigte Verfahren. Entsprechend lag die Kennzahl im Jahr 2025 in den Asylabteilungen und der Abteilung VI, welche sämtliche Beschwerden in Bezug auf Dublin-Verfahren übernommen hat, sogar bei rund 59 Fällen pro Gerichtsschreiber/in.
Gleichzeitig stiegen die Eingänge im Jahr 2025 erneut deutlich an, und zwar um rund 1’900 zusätzliche Fälle. In der Folge haben auch die Pendenzen weiter zugenommen. Diese Entwicklung steht in engem Zusammenhang mit dem befristeten personellen Ausbau beim Staatssekretariat für Migration, der entsprechend höhere Beschwerdeeingänge beim Gericht zur Folge hat.
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Rahmen des Voranschlags 2026 mit einem Antrag auf zusätzliche Ressourcen im Bereich Gerichtsschreibende und Kanzleipersonal darauf reagiert. Eine weitere Aufstockung der Richterstellen ist derzeit nicht möglich, da die gesetzliche Höchstzahl gemäss Verwaltungsgerichtsgesetz (VGG ; 173.32) aktuell erreicht ist.
Insgesamt zeigt sich: Die bereits ergriffenen Massnahmen entfalten Wirkung und ermöglichen eine deutliche Steigerung der Erledigungen. Es werden auch noch weitere Massnahmen innerhalb der Abteilungen IV und V diskutiert, die sich positiv auf den Abbau der Pendenzen auswirken sollen. Da diesbezüglich weder die Gerichtsleitung noch die Verwaltungskommission ein Weisungsrecht gegenüber den betroffenen Abteilungen haben, muss ein Konsens innerhalb der Richterschaft erzielt werden. Der weitere Abbau der Pendenzen hängt jedoch wesentlich von der Entwicklung der Eingänge sowie von den gesetzlichen und personellen Rahmenbedingungen ab.
6. Die bereits beschlossenen Massnahmen befinden sich derzeit in der Umsetzung. Insbesondere ist die Rekrutierung und Einarbeitung des vom Parlament im Dezember 2025 bewilligten zusätzlichen Personals (Gerichtsschreibende und Kanzleimitarbeitende) im Gange. Erfahrungsgemäss beansprucht dieser Prozess mehrere Monate und bindet während der Einarbeitungsphase auch bestehende personelle Ressourcen. Unter der Annahme rückläufiger Asylgesuche bei der Vorinstanz und der vollen Wirkung des laufenden Stellenaufbaus auf Stufe des Gerichts ist ab Herbst 2026 von einem schrittweisen Abbau der Pendenzen im Asylbereich auszugehen. Unter den heutigen Voraussetzungen wird des Abbau des bestehenden Pendenzenbestands dennoch mehrere Jahre in Anspruch nehmen.
Die weitere Entwicklung hängt wesentlich von externen Faktoren ab, insbesondere von der Zahl der Asylgesuche, politischen Entscheiden – etwa zum Schutzstatus S – sowie von systemischen Änderungen wie der Einführung neuer europäischer Systeme (zum Beispiel ETIAS). Prognosen sind daher nur unter Vorbehalt möglich.
Parallel dazu setzt das Gericht seine internen Optimierungsmassnahmen fort. Zudem befindet es sich in einem umfassenden Digitalisierungsprozess mit dem Ziel, ab 2027 vollständig auf das e-Dossier umzusteigen.
Weitere Beschleunigungseffekte wären insbesondere durch eine Erhöhung der gesetzlichen Höchstzahl der Richterstellen sowie durch zusätzliche personelle Ressourcen erreichbar. Entsprechende Anpassungen liegen jedoch in der Zuständigkeit des Gesetzgebers, beziehungsweise des Parlaments.
[1] Änderung der Verordnung der Bundesversammlung über die Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht per 1. April 2024: Das BVGer umfasst höchstens 70 Vollzeitstellen. Nach dem 31. Dezember 2029 werden Richterinnen und Richter, die pensioniert werden, nicht ersetzt, bis nur noch 65 Vollzeitstellen besetzt sind.