Der Bundesrat wird beauftragt, die erforderlichen Gesetzesanpassungen vorzulegen und die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um zu gewährleisten, dass sich die Schweiz an den von Deutschland, Österreich, Dänemark, den Niederlanden und Griechenland geplanten Rückkehrzentren in Drittstaaten beteiligen kann.
Grund des Vorstosses:
Deutschland, die Niederlande, Österreich, Dänemark und Griechenland planen Rückkehrzentren in Drittstaaten. Dorthin sollen ausreisepflichtige Ausländer gebracht werden, deren Wegweisung rechtskräftig ist. Von dort aus soll dann die definitive Ausreise organisiert werden (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2026/01/pm-ag-drittstaatenmodelle.html). Verweis hier auch auf die Motion 25.3850 | Asylvollzug stärken. “Return Hubs” schaffen und Rückführungen in sichere Drittstaaten ermöglichen | Geschäft | Das Schweizer Parlament.
Die Schweiz hat ebenfalls grosse Probleme bei der Ausschaffung. Selbst Kriminelle werden heute nicht konsequent ausgeschafft (https://www.blick.ch/politik/blick-zeigt-liste-diese-kantone-troedeln-beim-ausschaffen-krimineller-auslaender-id21495728.html).
Durch die Zusammenarbeit mit anderen Ländern könnten Sicherheitsrisiken und Kosten unter Wahrung der Grundrechtsstandards reduziert werden. Rückkehrzentren in Drittstaaten reduzieren die Unterbringungskosten, die Sozialhilfekosten, die Personalkosten und damit die Belastung für die Kantone, Gemeinden sowie Prämien- und Steuerzahler. Zugleich würde das Asylsystem entlastet.
Von zentraler Bedeutung ist die damit einhergehende Signalwirkung für Wirtschaftsmigranten, die sich ein besseres Leben in Europa zum Ziel setzen (15.5404 | Probleme bei der Rückführung von abgewiesenen oder ausgewiesenen Personen aufzeigen und angehen | Geschäft | Das Schweizer Parlament).
Wenn die Schweiz, im Unterschied zu ihren Nachbarstaaten, bei ihrer grosszügigen Schutzgewährung bleibt, so würde ein weiterer Pull-Effekt Richtung Schweiz entstehen (25.3488 | Bereinigte Schutzquote und Eurostat-Schutzquote ab 2014 (Update) | Geschäft | Das Schweizer Parlament).
Antwort des Bundesrates:
Die neue EU-Rückkehr-Verordnung wird der Schweiz im Anschluss an die Verabschiedung als Schengen-Weiterentwicklung notifiziert, und die Schweiz hat anschliessend nach dem Schengen-Assoziierungsabkommen zwei Jahre Zeit, die notwendigen Anpassungen der Gesetzesbestimmungen im nationalen Recht vorzunehmen.
Im Rahmen seines Berichts «Auslegeordnung zu Asylverfahren und zum Wegweisungsvollzug im Ausland» vom 15. April 2026 in Erfüllung des Postulats 23.4490 Caroni hat der Bundesrat eine Auslegeordnung zu Asylverfahren und zum Wegweisungsvollzug im Ausland vorgenommen. Konkret interessierte die Darlegung der aktuellen Ansätze insbesondere auf europäischer Ebene im Bereich Auslagerung von Asylverfahren und Wegweisungsvollzug in Drittstaaten sowie deren Kompatibilität mit nationalem und internationalem Recht. Anhand ausgewählter Beispiele wurde analysiert, ob und wie diese Ansätze durch die Schweiz umgesetzt werden könnten. Obwohl Verlagerungen von Asylverfahren und Wegweisungen in einen Drittstaat bei entsprechenden Gesetzesanpassungen rechtlich nicht unmöglich sind, wurden zahlreiche Hürden und Risiken identifiziert. Die bisherigen Externalisierungsvorhaben auf europäischer Ebene wurden bislang nicht umgesetzt oder waren nicht effizient. Aufgrund des Misserfolgs bisheriger Projekte, der Schwierigkeit, einen Partnerstaat zu finden, des ungewissen Kosten-Nutzen-Verhältnisses und der möglichen Abhängigkeit oder gar Erpressbarkeit von einem Drittstaat verfolgt der Bundesrat vorerst weiterhin die Entwicklungen auf europäischer Ebene. Sollten sich konkrete Modelle und Vorhaben abzeichnen, die im Bereich Externalisierung unter Berücksichtigung sämtlicher rechtlicher Rahmenbedingungen umgesetzt werden können, wird der Bundesrat eine Beteiligung daran mit europäischen Partnern oder eine eigene Umsetzung prüfen.
Im Postulatsbericht kommt der Bundesrat zudem zum Schluss, dass Externalisierungsansätze nationale Systeme bestenfalls ergänzen, jedoch nicht ersetzen können. Zentral für eine wirksame Migrationssteuerung sind effiziente nationale Asyl- und Rückkehrsysteme. Im Rahmen der im November 2025 verabschiedeten Asylstrategie 2027 haben sich die drei Staatsebenen deshalb auf konkrete Massnahmen geeinigt, um das Schweizer Asylsystem punktuell zu verbessern und weiterzuentwickeln. Dabei sollen die Asylverfahren weiter beschleunigt, die Pendenzen rascher abgebaut, das System schwankungstauglicher ausgerichtet und die Integration verbindlicher gefördert werden.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.