Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Anpassungen vorzunehmen, die nötigen Verträge mit dem Ausland abzuschliessen und alle notwendigen Massnahmen einzuleiten, so dass die Schweiz in einem sicheren Drittstaat eines oder mehrere Asylvollzugszentren errichtet. Verfahren, Entscheide und Rechtsmittel erfolgen nach Schweizer Recht unter schweizerischer Rechtsprechung. Asylgesuche können weiterhin nur in der Schweiz gestellt werden. Das anschliessende Verfahren nach Gesuchseingang ist jedoch grundsätzlich in einer geschlossenen Asylunterbringung im Ausland abzuwarten, wo eine Arbeitspflicht im Sinne der Schadensminderung hinsichtlich der hohen Kosten im Asylwesen besteht.
Grund des Vorstosses:
Die Schutzquote in der Schweiz ist sehr hoch und lag zwischen 2014 und 2024 bei 67% bis 80%. Diese lasche Praxis auch bei abgelehnten Asylgesuchen führt zu weiteren Fehlanreizen in der Asylpolitik und zu einer regelrechten Wirtschaftsmigration. Alleine 2024 sind rund 45’000 Personen aus dem Asylbereich zugewandert, die Schweiz verzeichnet damit einen Höchstwert in Europa. Seit 2000 sind rund 530’000 Asylgesuche in der Schweiz gestellt worden, 70% dieser Gesuchsteller sind geblieben. Die Kosten belaufen sich 2025 auf 4 Milliarden Franken alleine beim Bund, 2021 waren es noch 1,5 Milliarden. Ganz Europa sucht nach neuen Lösungen, Deutschland hat die Grenzkontrollen wieder eingeführt.
Auch die finanziellen Folgen nebst den teuren (Gerichts-)verfahren sind erheblich, arbeiten doch Ende 2024 von den erwerbsfähigen vorläufig Aufgenommenen lediglich 43,1%, Personen mit Schutzstatus S lediglich 29,5% und Personen mit N-Ausweis 5%. Die Folge ist eine langjährige Abhängigkeit von der öffentlichen Hand (Sozialhilfe, Prämienverbilligung etc.) und im Rentenalter von Ergänzungsleistungen auf Kosten der arbeitenden Bevölkerung.
Schliesslich muss auch die erhöhte Delinquenzquote mitberücksichtigt werden. So waren 2023 Afghanen bei Gewaltdelikten mit +1657% und bei Sexualdelikten +1706% als Beschuldigte überrepräsentiert. Algerier waren mit +4458% und +1630% in denselben Kategorien überrepräsentiert verglichen mit Schweizern (Urbaniok 2025, Schattenseiten der Migration, Zahlen, Fakten, Lösungen, S. 32). Mit einer Auslagerung der Asylverfahren kann die Sicherheit erhöht und Fehlanreize gemildert werden.
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat lehnt die vom Motionär vorgeschlagene Unterbringung in geschlossenen Einrichtungen mit einer Arbeitspflicht ab. Wie er in verschiedenen Antworten zu früheren Vorstössen dargelegt hat (bspw. Mo. Glarner 22.4397«Schaffung von Transitzonen zur Durchführung sämtlicher Asylverfahren gemäss Artikel 22 AsylG») erachtet er eine solche Massnahme ohne das Bestehen konkreter Haftgründe und nur aufgrund des Umstandes, dass eine betroffene Person ein Asylgesuch eingereicht hat, als einen unverhältnismässigen Eingriff in die persönliche Freiheit und damit weder mit der Bundesverfassung noch mit den völkerrechtlichen Vorgaben vereinbar.
Im Rahmen seines Berichts «Auslegeordnung zu Asylverfahren und zum Wegweisungsvollzug im Ausland vom 15. April 2026 in Erfüllung des Postulats Caroni 23.4490 (Po. Caroni 23.4490) hat der Bundesrat eine Auslegeordnung zu Asylverfahren und zum Wegweisungsvollzug im Ausland vorgenommen. Konkret interessierte die Darlegung der aktuellen Ansätze auf insbesondere europäischer Ebene im Bereich Auslagerung von Asylverfahren und Wegweisungsvollzug in Drittstaaten sowie deren Kompatibilität mit nationalem und internationalem Recht. Anhand ausgewählter Beispiele wurde analysiert, ob und wie diese Ansätze durch die Schweiz umgesetzt werden könnten. Obwohl Verlagerungen von Asylverfahren und Wegweisungen in einen Drittstaat bei entsprechenden Gesetzesanpassungen rechtlich nicht unmöglich sind, wurden zahlreiche Hürden und Risiken identifiziert. Die bisherigen Externalisierungsvorhaben auf europäischer Ebene wurden bislang nicht umgesetzt oder waren nicht effizient. Aufgrund des Misserfolgs bisheriger Projekte, der Schwierigkeit, einen Partnerstaat zu finden, des ungewissen Kosten-Nutzen-Verhältnisses und der möglichen Abhängigkeit von einem Drittstaat sollen vorerst weiter die Entwicklungen auf europäischer Ebene beobachtet werden.
Sollten sich Modelle abzeichnen, die in diesem Bereich unter Berücksichtigung sämtlicher rechtlicher Rahmenbedingungen umgesetzt werden können, wird der Bundesrat eine Beteiligung daran mit europäischen Partnern oder eine eigene Umsetzung erneut prüfen.
Der Bundesrat kam im Rahmen seines Berichts zum Po. Caroni 23.4490 zudem zum Schluss, dass Externalisierungsansätze nationale Systeme bestenfalls ergänzen, jedoch nicht ersetzen können. Zentral für eine wirksame Migrationssteuerung sind effiziente nationale Asyl- und Rückkehrsysteme.
Im Rahmen der im November 2025 verabschiedeten Asylstrategie 2027 haben sich die drei Staatsebenen deshalb auf konkrete Massnahmen geeinigt, um das Schweizer Asylsystem punktuell zu verbessern und weiterzuentwickeln. Dabei sollen die Asylverfahren weiter beschleunigt, die Pendenzen rascher abgebaut, das System schwankungstauglicher ausgerichtet und die Integration verbindlicher gefördert werden. Gesetzliche Anpassungen beim Thema Sicherheit werden ebenfalls im Rahmen der Strategie vorgeschlagen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.