Der Konflikt im Nahen Osten hat zu einem massiven Preisanstieg bei Treibstoffen geführt und stellt das Schweizer Strassentransportgewerbe vor grosse Herausforderungen. Die Kostenbelastung liegt im europaweiten Vergleich ohnehin bereits auf absolutem Rekordniveau, eine Weiterverrechnung der Mehrkosten an die Kundschaft wird in vielen Fällen unausweichlich sein. Die Folge ist ein allgemeiner Anstieg der Preise für Bevölkerung und Gewerbe. Im Falle einer schweren Treibstoffmangellage ist sogar mit einer Beeinträchtigung der Versorgung der Schweizer Wirtschaft und Bevölkerung zu rechnen.
Der Bundesrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Welche gesamtwirtschaftlichen Konsequenzen erwartet der Bundesrat bei derart hohen oder sogar weiter steigenden Treibstoffpreisen?
2. Prüft der Bundesrat Massnahmen zur Abfederung des Treibstoffpreisanstiegs bzw. der daraus resultierenden volkswirtschaftlichen Auswirkungen?
3. Welche Vorkehrungen trifft der Bundesrat, um die Versorgung der Schweizer Bevölkerung und Wirtschaft mit Treibstoffen sicherzustellen?
Antwort des Bundesrates:
1./2. Gemäss der Konjunkturprognose der Expertengruppe des Bundes vom 18. März 2026 dürfte die Inflation in diesem Jahr +0,4 Prozent und das BIP-Wachstum +1,0 Prozent betragen. Im negativen Szenario des SECO mit einem höheren Erdölpreis als in der technischen Annahme des Basisszenarios bliebe das Risiko einer gesamtwirtschaftlichen Rezession gering; zudem dürfte auch im negativen Szenario die Inflation mit +0,7 Prozent weiterhin klar im preisstabilen Bereich liegen.
Insgesamt ist die Situation derzeit nicht vergleichbar mit dem Jahr 2022, als die Energiepreise infolge des Kriegs in der Ukraine sehr stark anstiegen und die Inflation im Jahresdurchschnitt 2,8 Prozent betrug. Der Bundesrat sieht derzeit keinen Bedarf für Massnahmen, beobachtet die weitere Entwicklung aber mit erhöhter Aufmerksamkeit. Die üblichen Instrumente zur wirtschaftlichen Abfederung, insbesondere Kurzarbeit, stehen zur Verfügung.
3. Die Versorgung der Schweizer Bevölkerung mit Treibstoff ist grundsätzlich Sache der Wirtschaft. Markteingriffe durch den Bund sind nur zulässig, wenn mengenmässig eine schwere Mangellage droht oder besteht. Preise können ein Indikator einer sich abzeichnenden Mangellage sein. Sie werden daher von den Akteuren der Wirtschaftlichen Landesversorgung genau beobachtet.
Zur Sicherstellung der Versorgung in den ersten Monaten einer schweren Mangellage hat der Bundesrat im Rahmen der wirtschaftlichen Landesversorgung die Bevorratung von Mineralöl angeordnet. Diese sogenannten Pflichtlager sind im Besitz der lagerpflichtigen Unternehmen. Über die Freigabe der Lager entscheidet der Bundesrat, gestützt auf die Verbrauchsdaten. Mit den Mengen aus den Pflichtlagern kann der inländische Normalbedarf bei Benzin, Diesel und Heizöl für viereinhalb Monate und beim Flugpetrol für drei Monate grundsätzlich gedeckt werden. Andere Massnahmen wie beispielsweise Temporeduktion auf Nationalstrassen können die Reichweite der Pflichtlager zeitlich ausdehnen.