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Kein Asyl für Staatsbürger aus Europaratsstaaten

Grund des Vorstosses:

Die 46 Europaratsstaaten setzen sich gemäss dem EDA für die Förderung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsgleichheit ein (https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/aussenpolitik/internationale-organisationen/europarat.html). 

Alle 46 Europaratsstaaten, darunter auch die Türkei, haben die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) unterzeichnet, ein Übereinkommen mit dem Ziel, den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten hochzuhalten. Offenkundig verstösst das Staatssekretariat für Migration (SEM) in der Praxis systematisch gegen die Anwendung des Asylgesetzes (AsylG), insbesondere die Definition des Flüchtlingsbegriffs (Art. 3, AsylG). Deshalb sind etablierte Standards der Rechtsstaatlichkeit, gemäss internationalem Verständnis, anzuwenden und Personen aus den Europaratsstaaten vom Asylprozess systematisch auszuschliessen.

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Pascal Schmid
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