Der Bundesrat wird beauftragt Massnahmen zu ergreifen, dass Personen aus Europaratsstaaten kein Asyl mehr in der Schweiz erhalten können. Europaratsstaaten sind der Europäischen Menschenrechtskommission unterstellt und gelten international als Rechtsstaaten.
Grund des Vorstosses:
Die 46 Europaratsstaaten setzen sich gemäss dem EDA für die Förderung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsgleichheit ein (https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/aussenpolitik/internationale-organisationen/europarat.html).
Alle 46 Europaratsstaaten, darunter auch die Türkei, haben die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) unterzeichnet, ein Übereinkommen mit dem Ziel, den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten hochzuhalten. Offenkundig verstösst das Staatssekretariat für Migration (SEM) in der Praxis systematisch gegen die Anwendung des Asylgesetzes (AsylG), insbesondere die Definition des Flüchtlingsbegriffs (Art. 3, AsylG). Deshalb sind etablierte Standards der Rechtsstaatlichkeit, gemäss internationalem Verständnis, anzuwenden und Personen aus den Europaratsstaaten vom Asylprozess systematisch auszuschliessen.
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat verweist auf seine Stellungnahmen vom 14. Februar 2024 zu den gleichlautenden Motionen Heer 23.4401 «Kein Asyl für Staatsbürger aus Europaratsstaaten» und Chiesa 23.4534 «Kein Asyl mehr für Personen aus international anerkannten Rechtsstaaten, welche der Europäischen Menschenrechtskonvention unterstellt sind». Beide Motionen wurde mittlerweile beraten. Am 14. März 2024 hat der Nationalrat die Motion Heer 23.4401 abgelehnt. Am 12. Juni 2024 hat der Ständerat die Motion Chiesa 23.4534 abgelehnt. Seither haben sich keine neuen Entwicklungen ergeben.
Der Bundesrat weist im Wesentlichen darauf hin, dass einzelne Mitgliedstaaten des Europarates aufgrund der aktuell vorherrschenden politischen Situation und Menschenrechtslage nach wie vor nicht als verfolgungssicher qualifiziert werden können. Diese Mitgliedstaaten wurden deshalb bisher auch nicht als sichere Heimat- oder Herkunftsstaaten bezeichnet.
Ferner ruft der Bundesrat in Erinnerung, dass auch für Personen, die aus einem sicheren Heimat- oder Herkunftsstaat stammen, der Zugang zum Asylverfahren gewährleistet sein muss, wenn diese die Schweiz explizit um Schutz vor Verfolgung nachsuchen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.