Grund des Vorstosses:

Am 12. März 2022 aktivierte der Bundesrat den Status S für Personen aus der Ukraine. Er wurde vom Bundesrat am 8. Oktober 2025 erneut bis zum 4. März 2027 verlängert.

 

Ziel der Schutzstatus S ist es, auf eine schwere allgemeine Gefährdung zu reagieren und eine Überlastung des Asylsystems zu verhindern. Inzwischen hat sich die Lage verändert: Seit drei Jahren sind weite Teile der Ukraine von Kämpfen verschont und können als stabilisiert gelten. Deshalb ist es an der Zeit, zu den regulären Asylverfahren zurückzukehren.

 

Die Verzögerung der Aufhebung birgt einereseits das Risiko eines plötzlichen Ansturms auf Asylanträge zum Zeitpunkt seines Auslaufens – und das zeitgleich mit dem restlichen Europa. Deshalb ist es angezeigt, den Zeitplan selbstbestimmt und geordnet zu gestalten. Andererseits erschwert jeder weitere Monat, den Personen mit Status S in der Schweiz verbringen, ihre Rückkehr in die Ukraine, obwohl sie dort zum Wiederaufbau des Landes dringend gebraucht würden. Wie der Bundesrat mehrfach betont hat, ist der Status S rückkehrorientiert und temporär.

 

Die aktuelle Handhabung des Schutzstatus S bietet erhebliche Anreize für Missbräuche. So ermöglicht der Status S de facto eine Personenfreizügigkeit aus der Ukraine – und dies ohne Nachweis einer tatsächlichen Gefährdung. Der Sozialstaat wird dadurch massiv belastet: Während in Dänemark 82 % der erwerbsfähigen Ukrainer arbeiten, liegt dieser Anteil in der Schweiz bei nur 37 %, im Kanton Genf sogar bei nur 19 %. Bei den in den letzten 12 Monaten Eingereisten liegt er bei nur 2,6 %, bei den in den letzten 24 Monaten Eingereisten bei nur 7,7 %. Gänzlich unverständlich ist sodann, dass auch Nicht-Ukrainer in den Genuss des Status S kommen.

 

Nur eine konsequente Anwendung der regulären Asylverfahren wird es künftig ermöglichen, Einzelfälle zu prüfen und gezielt Schutz für diejenigen zu gewähren, die ihn tatsächlich benötigen.

Antwort des Bundesrates:

Da derzeit keine Aussichten auf einen dauerhaften Waffenstillstand in der Ukraine bestehen, hat sich der Bundesrat am 19. August 2026 für die Aufrechterhaltung des Schutzstatus S bis zum 4. März 2028 ausgesprochen. Er hat zudem beschlossen, sich der EU-Praxis anzugleichen und den Zugang zum vorübergehenden Schutz einzuschränken. Seit dem 20. August 2026 erhalten Personen, die ihre militärischen Pflichten in der Ukraine nicht erfüllen, keinen Schutzstatus mehr. Diese Regelung ergänzt die seit dem 1. November 2025 geltenden regionalen Einschränkungen.

 

Das im Auftrag von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden erarbeitete Konzept für die Zukunft des Status S zeigt, dass eine Aufhebung des Schutzstatus nach heutigem Stand das Asylsystem überlasten und massive Unsicherheiten bei den Betroffenen mit sich bringen würde. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) rechnet im Jahr 2026 mit 12 000 (+/–3000) neuen Gesuchen um Status S. Die Bearbeitung dieser Gesuche im Rahmen des ordentlichen Asylverfahrens hätte enorme Auswirkungen auf die Ressourcen des Bundes, die Unterbringungskapazitäten und die Behandlungsfristen. Darüber hinaus ist zu erwähnen, dass eine Rückkehr in vielen Fällen nicht zumutbar ist, solange sich die Lage nicht in der gesamten Ukraine stabilisiert hat.

 

Die Schweiz hat sich bisher beim Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine eng mit der EU abgestimmt, um insbesondere Sekundärmigration im Schengen-Raum zu verhindern. Die EU-Mitgliedstaaten haben am 30. Juli 2026 beschlossen, den temporären Schutz bis zum 4. März 2028 zu verlängern und diesen einzuschränken. Ab 31. Juli 2026 erhalten nur noch Personen diesen Schutz, die unter Einhaltung ihrer militärischen Pflichten zum Verlassen der Ukraine berechtigt sind.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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