20.240453 Migration. Einführung des Schweden-Modells

Grund des Vorstosses:

Wer in der Schweiz als Flüchtling anerkannt wird, erhält eine B-Bewilligung und darf in der Regel dauerhaft im Land bleiben. In Schweden ist dies anders: Anerkannte Flüchtlinge erhalten nur noch befristeten Schutz. Nach drei Jahren wird der Status überprüft. Hat sich die Gefahrenlage im Herkunftsland verändert oder wird eine Unregelmässigkeit festgestellt (z.B. falsche Angabe zur Identität), kann die Aufenthaltsberechtigung verfallen. In Schweden wurden 2023 rund 11’000 Aufenthaltstitel von Personen entzogen, die die Voraussetzungen nicht erfüllten. Der Familiennachzug gehört zu den grössten Treibern der Migration. Schweden hat ihn so weit wie möglich eingedämmt, indem Flüchtlinge und andere Zuwanderer in der Regel nur noch dann Angehörige ins Land holen dürfen, wenn sie für deren Unterhalt garantieren können. Eine Ausnahme gibt es für anerkannte Flüchtlinge innerhalb der ersten drei Monate, womit die internationale Flüchtlingskonvention eingehalten wird. In der Schweiz gibt es für anerkannte Flüchtlinge beim Nachzug enger Familienmitglieder kaum Einschränkungen. Der Bund übernimmt in gewissen Fällen sogar die Reisekosten. Bei vorläufig Aufgenommenen darf die Familie nach drei Jahren nachkommen, diese Frist soll nun sogar auf zwei Jahre verkürzt werden. In der Schweiz erhalten abgelehnte Flüchtlinge zwar keine Sozialhilfe, aber Nothilfe. In Schweden gibt es für die Abgewiesenen nach Ablauf der Ausreisefrist nichts mehr, sofern sie keine Kinder haben. Wer freiwillig geht, erhält umgerechnet ca. 900 Franken plus die Reisekosten vom Staat bezahlt.

Antwort des Bundesrates:

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