Krieg und Konflikte nehmen weltweit zu – die Stärkung unserer Wehrfähigkeit ist dringend. Das gelingt nur mit der ausreichenden Kapazität zur Herstellung von Rüstungsgütern. «Sustainable Finance» ist dafür ein zunehmendes Hindernis: In der Schweiz sind über 1’600 Milliarden Franken nach vermeintlich «nachhaltigen» Gesichtspunkten angelegt, mit Vorgaben zu Ökologie und Menschenrechte. Dabei werden Rüstungsgüter, mit denen sich demokratische Länder mit gleichen Standards wie die Schweiz verteidigen können, oft als nicht nachhaltig qualifiziert. Unternehmen der Rüstungsindustrie werden damit systematisch von Investitionen ausgeschlossen. Bereits heute ist es für sie praktisch unmöglich, eine neue Bankverbindung aufzunehmen oder eine Versicherung abzuschliessen. Auslaufende Verträge werden nicht erneuert. Auch die Abwicklung einzelner Rüstungsgeschäfte ist über Schweizer Banken kaum möglich. Es gibt sogar Fälle, in denen die Mitarbeitenden von Rüstungsbetrieben in ihren persönlichen Bankgeschäften behindert werden. Mit verschiedenen politischen Vorstössen und Handlungen der Verwaltung soll diese Entwicklung noch verstärkt werden, bspw. im Bereich «Greenwashing». Die einseitige Auslegung der Nachhaltigkeit, welche die sicherheitspolitische Nachhaltigkeit ausklammert, gefährdet die Sicherstellung der Verteidigungsfähigkeit unseres Landes in den kommenden Jahren. Die Verteidigungsminister der EU-Länder haben in einem gemeinsamen Statement aufgezeigt, dass der Ausschluss von Investitionen in Rüstungsgüter ein Grund für die leeren Munitionslager in Europa ist. Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: Verfügt die Schweizer Rüstungsindustrie über ausreichenden Zugang zu Kapital, um eine nachhaltige Sicherheitspolitik gewährleisten zu können?Welche Hindernisse schafft Sustainable Finance in Hinblick auf den Zugang zu Kapital für die Schweizer Rüstungsindustrie?Welche Massnahmen ergreift der Bund im Rahmen seiner sicherheitspolitischen Verantwortung einerseits und im Rahmen der Regulierungsbestrebungen im Bereich Sustainable Finance andererseits, um den Zugang zu Kapital für die Rüstungsindustrie zu gewährleisten?Sieht der Bundesrat Anlass, die Rahmenbedingungen im Bereich Sustainable Finance für eine sicherheitspolitische Nachhaltigkeit zu verbessern?
Grund des Vorstosses:
Antwort des Bundesrates:
1. Vor dem Hintergrund eines signifikant verschlechterten Sicherheitsumfeldes in Europa und eines anhaltenden Nachfrageüberhangs auf den internationalen Rüstungsmärkten hat die Bedeutung einer leistungsfähigen und robusten sicherheitsrelevanten Technologie- und Industriebasis (STIB) sowie der Ausbau rüstungsindustrieller Produktionskapazitäten im Inland wieder zugenommen. Für den Ausbau ihrer Produktionskapazitäten, aber auch für die Finanzierung von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sind Schweizer Rüstungsunternehmen auf ausreichende Finanzierungsmöglichkeiten angewiesen. Der Austausch des Bundesamts für Rüstung armasuisse mit der Rüstungsindustrie zeigt, dass der Zugang zu Kapital für Schweizer Rüstungsunternehmen trotz des europaweiten Anstiegs der staatlichen Verteidigungsausgaben eine Herausforderung bleibt. Davon sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aber auch die bundeseigene RUAG MRO betroffen. Der Bund hat in solchen Fällen auch schon Gespräche mit den betreffenden Finanzinstitutionen geführt, insbesondere wenn es sich um Banken im staatlichen Eigentum handelt, namentlich Kantonalbanken. Der Bund erleichtert den Zugang zu Bankkrediten für KMU zudem über das Bürgschaftswesen für KMU. 2. Banken und andere institutionelle Anleger können bei Investitionsentscheiden eigene Richtlinien oder Massstäbe anwenden. Diese können Umwelt, Soziales und Unternehmensführung im weitesten Sinn betreffen. Im Rahmen solcher Richtlinien können Banken und institutionelle Anleger Kriterien in Bezug auf Finanzdienstleistungen für Rüstungsunternehmen definieren. Manche Banken schliessen zum Beispiel explizit die Kreditvergabe an Unternehmen aus, die international geächtete Waffen herstellen oder die Waffen an Länder liefern, in denen Menschenrechte gravierend verletzt werden oder in denen hohe Korruptionsrisiken bestehen. Auch wenn Schweizer Rüstungsunternehmen beziehungsweise ihre Geschäfte nicht unter diese Kriterien fallen, bestehen oft hohe administrative Kosten beim Zugang zu Finanzdienstleistungen. Aus Gesprächen mit Schweizer Rüstungsunternehmen ist dem Bundesamt für Rüstung armasuisse ausserdem bekannt, dass einige Banken Rüstungsunternehmen Finanzdienstleistungen wie Kredite oder die Eröffnung eines Bankkontos aufgrund von wahrgenommenen Reputationsrisiken verweigert haben. Zudem werde Schweizer Rüstungsunternehmen in einzelnen Fällen die Abwicklung von Geschäften über Schweizer Banken erschwert. Dabei besteht jedoch kein Zusammenhang mit Vorgaben des Bundes in Bezug auf nachhaltige Anlageprodukte. Die erwähnten Herausforderungen ergeben sich in erster Linie aus der Nachfrage auf dem Markt und den Präferenzen der Anlegerinnen und Anleger. Wie zudem bereits in der Antwort auf die Ip. 24.3525 Broulis ausgeführt, können Banken Geschäftsbeziehungen zu einzelnen Kunden oder Kundenkategorien wie auch Transaktionen ablehnen oder beenden. 3. und 4. Dem Bundesrat ist die Bedeutung eines ausreichenden Zugangs zu Kapital für den Erhalt der Schweizer Rüstungsindustrie bewusst. So strebt das VBS an, die Handlungsspielräume des Beschaffungsrechts zu nutzen, um Rüstungsgüter und ziviles Material für die Armee und weitere Institutionen der staatlichen Sicherheit verstärkt im Inland zu beschaffen. Im Jahr 2023 lag das Beschaffungsvolumen des Bundesamts für Rüstung armasuisse in der Schweiz bei insgesamt 653 Millionen Franken, wovon 315 Millionen Franken auf Kriegsmaterial entfielen. Der Bund verfügt jedoch über keine Instrumente, um private Unternehmen zur Erbringung von bestimmten Dienstleistungen für die Rüstungsindustrie zu verpflichten. Gemäss Artikel 94 BV halten sich Bund und Kantone an den Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit. Sie sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für günstige Rahmenbedingungen für die private Wirtschaft. Abweichungen von diesem Grundsatz sind nur zulässig, wenn sie in der Bundesverfassung vorgesehen sind. Die aktuellen Arbeiten des Bundes im Bereich Sustainable-Finance fokussieren auf die Erhöhung der Transparenz für Anlegerinnen und Anleger und sehen keine Verbote für Investitionen in die Rüstungsindustrie vor.