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Asylunterbringungen in sicheren Drittstaaten fördern

Grund des Vorstosses:

Die Schutzquote in der Schweiz ist sehr hoch und lag zwischen 2014 und 2024 bei 67% bis 80%. Diese lasche Praxis auch bei abgelehnten Asylgesuchen führt zu weiteren Fehlanreizen in der Asylpolitik und zu einer regelrechten Wirtschaftsmigration. Alleine 2024 sind rund 45’000 Personen aus dem Asylbereich zugewandert, die Schweiz verzeichnet damit einen Höchstwert in Europa. Seit 2000 sind rund 530’000 Asylgesuche in der Schweiz gestellt worden, 70% dieser Gesuchsteller sind geblieben. Die Kosten belaufen sich 2025 auf 4 Milliarden Franken alleine beim Bund, 2021 waren es noch 1,5 Milliarden. Ganz Europa sucht nach neuen Lösungen, Deutschland hat die Grenzkontrollen wieder eingeführt. 

 

Auch die finanziellen Folgen nebst den teuren (Gerichts-)verfahren sind erheblich, arbeiten doch Ende 2024 von den erwerbsfähigen vorläufig Aufgenommenen lediglich 43,1%, Personen mit Schutzstatus S lediglich 29,5% und Personen mit N-Ausweis 5%. Die Folge ist eine langjährige Abhängigkeit von der öffentlichen Hand (Sozialhilfe, Prämienverbilligung etc.) und im Rentenalter von Ergänzungsleistungen auf Kosten der arbeitenden Bevölkerung.

 

Schliesslich muss auch die erhöhte Delinquenzquote mitberücksichtigt werden. So waren 2023 Afghanen bei Gewaltdelikten mit +1657% und bei Sexualdelikten +1706% als Beschuldigte überrepräsentiert. Algerier waren mit +4458% und +1630% in denselben Kategorien überrepräsentiert verglichen mit Schweizern (Urbaniok 2025, Schattenseiten der Migration, Zahlen, Fakten, Lösungen, S. 32). Mit einer Auslagerung der Asylverfahren kann die Sicherheit erhöht und Fehlanreize gemildert werden. 

 

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