26.3336Motion
Beteiligung der Schweiz an Rückkehrzentren in Drittstaaten

Grund des Vorstosses:

Deutschland, die Niederlande, Österreich, Dänemark und Griechenland planen Rückkehrzentren in Drittstaaten. Dorthin sollen ausreisepflichtige Ausländer gebracht werden, deren Wegweisung rechtskräftig ist. Von dort aus soll dann die definitive Ausreise organisiert werden (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2026/01/pm-ag-drittstaatenmodelle.html). Verweis hier auch auf die Motion 25.3850 | Asylvollzug stärken. “Return Hubs” schaffen und Rückführungen in sichere Drittstaaten ermöglichen | Geschäft | Das Schweizer Parlament.

 

Die Schweiz hat ebenfalls grosse Probleme bei der Ausschaffung. Selbst Kriminelle werden heute nicht konsequent ausgeschafft (https://www.blick.ch/politik/blick-zeigt-liste-diese-kantone-troedeln-beim-ausschaffen-krimineller-auslaender-id21495728.html).

 

Durch die Zusammenarbeit mit anderen Ländern könnten Sicherheitsrisiken und Kosten unter Wahrung der Grundrechtsstandards reduziert werden. Rückkehrzentren in Drittstaaten reduzieren die Unterbringungskosten, die Sozialhilfekosten, die Personalkosten und damit die Belastung für die Kantone, Gemeinden sowie Prämien- und Steuerzahler. Zugleich würde das Asylsystem entlastet.

 

Von zentraler Bedeutung ist die damit einhergehende Signalwirkung für Wirtschaftsmigranten, die sich ein besseres Leben in Europa zum Ziel setzen (15.5404 | Probleme bei der Rückführung von abgewiesenen oder ausgewiesenen Personen aufzeigen und angehen | Geschäft | Das Schweizer Parlament).

 

Wenn die Schweiz, im Unterschied zu ihren Nachbarstaaten, bei ihrer grosszügigen Schutzgewährung bleibt, so würde ein weiterer Pull-Effekt Richtung Schweiz entstehen (25.3488 | Bereinigte Schutzquote und Eurostat-Schutzquote ab 2014 (Update) | Geschäft | Das Schweizer Parlament).

Jetzt teilen

Facebook
WhatsApp
Twitter
LinkedIn

Kontakt

Pascal Schmid
Postfach
8570 Weinfelden

Kontaktformular

Datenschutz