26.7452Fragestunde. Frage
Italien hält Schengen-Dublin seit 2022 nicht mehr ein: Folgen und Kosten für die Schweiz?

Antwort des Bundesrates:

– Italien hat Dublin-Überstellungen seit dem 22. Dezember 2022 ausgesetzt. Bis Ende April 2026 musste deshalb in der Schweiz bei 3’071 Personen das Asylverfahren wieder aufgenommen und im nationalen Verfahren behandelt werden. Davon haben 1’046 Personen Schutz in der Schweiz erhalten. 1’211 Personen verfügen über eine laufende Überstellungsfrist; sie könnten theoretisch nach Italien überstellt werden.

 

– Die Gesamtkosten lassen sich derzeit nicht beziffern, da zahlreiche Personen zwischenzeitlich weitergereist sind oder in ihr Heimatland zurückgeführt wurden. Insgesamt profitiert die Schweiz stark von Dublin. 2025 konnte die Schweiz trotz der Nicht-Teilnahme Italiens doppelt so viele Dublin-Fälle ins Ausland überstellen, als sie von anderen Staaten übernehmen musste.

 

– Im Rahmen der Dublin-Verordnung gibt es keinen Mechanismus, der eine finanzielle Entschädigung für nicht durchgeführte Überstellungen vorsieht, weil diese von einem anderen Dublin-Staat nicht akzeptiert werden. Mit der Umsetzung des europäischen Migrations- und Asylpakts in diesem Sommer rechnet die Schweiz mit einer Wiederaufnahme der Dublin-Überstellungen nach Italien.  

Chronologie:

Schriftliche Beantwortung der Frage
08.06.2026
Nationalrat

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