Thurgauer Zeitung, 7. Juni 2025

20 Minuten, 26. Mai 2025
Offener Brief vom 13. Mai 2025
Der Bundesrat plant derzeit, das Rahmenabkommen mit der EU lediglich dem fakultativen Referendum zu unterstellen, es also dem Ständemehr zu entziehen und keine obligatorische Volksabstimmung vorzusehen. Dies, obwohl das Rahmenabkommen die automatische Übernahme fremden Rechts (EU-Recht) und die Unterstellung unter ein fremdes Gericht (Gerichtshof der EU) vorsieht sowie mit der Ausweitung der Personenfreizügigkeit die Artikel 121 und 121a der Bundesverfassung (Masseneinwanderungs- und Ausschaffungsinitiative) klar verletzt.
Das vom Bundesrat geplante Vorgehen wird weder der Tragweite des Vertragswerks noch der föderalistischen Ordnung der Schweiz gerecht. Die Kantone werden damit entmachtet – vor allem die kleinen und mittleren Kantone, zu denen auch der Kanton Thurgau gehört.
In einem offenen Brief fordern deshalb wir Thurgauer SVP-Nationalräte den Thurgauer Regierungsrat dazu auf, sich beim Bundesrat für ein obligatorisches Referendum mit Ständemehr zum geplanten Rahmenabkommen mit der EU einzusetzen. Der Brief weist darauf hin, dass das Rahmenabkommen – wie schon das Freizügigkeitsabkommen – über der Bundesverfassung stehen würde. Eine derart tiefgreifende institutionelle Anbindung an die EU bedarf zwingend der Zustimmung von Volk und Ständen, wie es sie auch für eine Verfassungsänderung braucht. Eine nur fakultative Volksabstimmung und die Umgehung des Ständemehrs verletzt nicht nur demokratische Prinzipien, sondern entmachtet insbesondere kleinere Kantone.
Die Unterzeichnenden rufen die Thurgauer Regierung auf, diese Bedenken aufzunehmen und gegenüber dem Bundesrat klarzumachen: So nicht! Ein solcher Staatsvertrag muss dem obligatorischen Referendum mit Ständemehr unterstehen.
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