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Gefährliche Wiederholungstäter: Warum die Schweiz ein Problem hat
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Bis jetzt gab es nur eine einzige rechtskräftige lebenslange Verwahrung. Ausgesprochen hat sie der frühere Gerichtspräsident Pascal Schmid, der heute als Rechtsanwalt tätig ist und für die SVP im Nationalrat sitzt. «Der Sexualmörder war bereits zum dritten Mal rückfällig. Weil zwei Gutachter bestätigten, dass er auch dauerhaft untherapierbar ist, waren alle Voraussetzungen erfüllt: Wir mussten die lebenslange Verwahrung aussprechen, sonst hätten wir gegen den Volksentscheid verstossen.»
Später entschied das Bundesgericht, «dauerhaft untherapierbar» bedeute: Zwei Gutachter müssten bestätigen, dass der Täter sein gesamtes Leben lang untherapierbar bleiben werde. «Damit hat das Bundesgericht die lebenslängliche Verwahrung ausgehebelt und den Volkswillen mit Füssen getreten», so Schmid.
Die Schweiz hat Angst, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) könnte sie wegen der lebenslangen Verwahrung kritisieren. Schmid sagt dazu: «Die dortigen Richter tragen nicht die Verantwortung, wenn in der Schweiz Frauen, Männer oder Kinder von einem Wiederholungstäter umgebracht werden».
Dass die meisten gefährlichen Wiederholungstäter nicht einmal ordentlich verwahrt werden, ärgert Schmid. Das Risiko sei gross, dass sie eines Tages Hafturlaub bekämen oder entlassen würden – so wie der Mörder in Basel, der vor einem Jahr auf Hafturlaub eine Frau getötet habe.
Wichtiger Erfolg für die SVP: Nationalrat nimmt zwei Asylvorstösse deutlich an
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SVP-Asylchef fordert «Ausschaffungs-Taskforce»
Nau.ch, 4. Februar 2026
https://www.nau.ch/politik/bundeshaus/svp-asylchef-fordert-ausschaffungs-taskforce-67089211