Staatliche Neutralität wahren – Bürgererziehung und Gender-Wahnsinn stoppen – Freiheit hochhalten!

Im direkten Zusammenhang mit Rechtsstaatlichkeit, Sicherheit und Vertrauen steht die staatliche Kommunikation mit der Bevölkerung. Eine klare und allgemein akzeptierte Kommunikation erhöht die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen und Massnahmen. Unklarheit in der Kommunikation hingegen schafft Missverständnisse und Misstrauen in den Staat. Jüngste Ereignisse haben gezeigt, dass Kommunikationsschwierigkeiten zu Unmut und Frust führen. Weiter liegt es nahe, dass bürgerfreundliche Verständigung und das damit einhergehende Vertrauen die Bereitschaft erhöht, sich an politischen Prozessen zu beteiligen

Der Staat soll sich daher politisch, weltanschaulich und sprachlich neutral verhalten ohne jegliche Bevorteilungen oder Benachteiligungen. Dies gilt insbesondere für Akteure wie z.B. Personen im öffentlichen Dienst, die im Kontakt mit Bürgern stehen. Auch die staatliche Kommunikation hat sachlich, neutral und verständlich zu erfolgen. Der Staat hat sich so zu verständigen, dass sichergestellt wird, dass er von allen verstanden wird und dass seine Bedürfnisse und Anliegen beim Informationsaustausch berücksichtigt werden. Entsprechend sind Behörden gehalten, sprachliche Standardformen zu verwenden. Sprachlich unwissenschaftliche, polarisierende, bevormundende und spaltende Modeerscheinungen überlässt der Staat denjenigen, die es nicht besser wissen.

Mit der beantragten Ergänzung von § 2 der Kantonsverfassung soll wie bis anhin als Regelwerk für einen rechtsstaatlichen, neutralen und demokratischen Umgang zu Gunsten der Allgemeinheit dienen, damit Aufgaben und Befugnisse nur in einem Rahmen ausgeübt werden, welcher die Interessen der Bevölkerung wahrt. Die Erweiterung soll eine Präzisierung der Grundsätze bezwecken bzw. einen weiteren Pfeiler festhalten, nämlich die staatliche Neutralität. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass neuere Entwicklungen auf Potenziale hindeuten, den Rechtsstaat für politische Zwecke zu missbrauchen und staatliche Gewalt gegen Andersdenkende zu richten (Identity Politics). Des Weiteren soll die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze Vertrauen und Sicherheit der Bevölkerung ins Gemeinwesen erhalten, fördern und, wo verloren, wieder zurückgewinnen. Es müsste selbstverständlich sein, dass nicht der Staat den Bürger erzieht, sondern dass die Meinungsbildung umgekehrt verläuft.

Zum Vorstoss: PI Wahrung der politischen, weltanschaulichen und sprachlichen Neutralität des Staates

Keine Discountbussen für Littering!

An einer zweiwöchigen Anti-Zigaretten-Littering-Aktion haben sich im Juni 2023 rund 2900 Kinder und Erwachsene aus 21 Kantonen beteiligt und dabei 540’000 Zigarettenstummel aufgelesen! Oft und gerne werden auch Aludosen aus dem Auto heraus in der Natur entsorgt. Was immer wieder auch Probleme für Bauern bzw. ihre Tiere darstellt. Die Aludosen sind im hohen Gras vor dem Schneiden kaum zu sehen und werden von den Maschinen zerkleinert und gelangen so ins Heu oder in den Silo und schliesslich in den Magen der Kuh, welche dadurch sterben kann.

Seit Jahren engagieren sich Lehrpersonen der Volkschule im Thurgau gegen Littering, um die Kinder und Jugendlichen auf die Folgen aufmerksam zu machen. Doch Zigarettenstummel und Aludosen werden oft und gerne aus dem Auto heraus in der Natur entsorgt und stammen von nicht belehrbaren Erwachsenen, welche für ihr strafbares Handeln kaum Konsequenzen zu befürchten haben. Sie werden erstens nicht erwischt, weil man keine gezielten Kontrollen organsiert und zweitens sind die Bussen so niedrig, dass sich grundsätzlich niemand Gedanken darüber macht.

Bereits mit der Interpellation «Littering, ein (ernst)zunehmendes Problem – und kein Ende in Sicht» vom 17. Juni 2020 haben wir auf das Thema aufmerksam gemacht. Dabei haben wir auch danach gefragt, ob der Regierungsrat bereit sei, den gesetzlichen Spielraum auszuschöpfen und die Ordnungsbussen für Littering markant zu erhöhen. Derzeit betragen diese für einzelne Kleinabfälle 50 Franken. Andere Kantone wie z.B. der Kanton Aargau kennen demgegenüber eine einheitliche Litteringbusse von 300 Franken.

Es liegt auf der Hand, dass Standard-Litteringbussen von 50 Franken keine abschreckende Wirkung erzielen. Da der Regierungsrat keinen Handlungsbedarf sieht, den ihm vom Abfallgesetz übertragenen Spielraum (Ordnungsbusse von 50 bis 300 Franken) auszuschöpfen und auch eine schweizerische Regelung nicht absehbar ist, ist der kantonale Gesetzgeber gefordert. Inskünftig soll Littering auch im Kanton Thurgau nicht mehr mit Discount-Bussen geahndet werden.

Zum Vorstoss: PI Keine Discountbussen für Littering!