Einfache Anfrage «Rechtskonforme Mitwirkung der betroffenen Bevölkerung bei Grosswindanlagen»

Es ist sinnvoll, dass die autonome Energieversorgung der Schweiz – auch mit Windenergie – gestärkt wird. Ob der Kanton Thurgau dafür aber der richtige Standort ist, darf bezweifelt werden. Die Neue Zürcher Zeitung schrieb dazu am 15. Oktober 2022, es ergebe ökonomisch keinen Sinn, im windschwachen Kanton Zürich Anlagen zu planen. Die Windoffensive von Zürcher Regierung und EKZ sei kein wirtschaftlicher, sondern ein politischer Entscheid, und zugleich eine «kolossale Geldverschwendung».

In Thundorf wollen die EKZ nun – im nicht wirklich windstärkeren Kanton Thurgau – einen Pilot-Windpark realisieren. Pikant dabei: Vier der acht Grosswindanlagen sollen unmittelbar an die Gemeindegrenze gestellt werden, eine Anlage bis auf 1.4 Meter (zu Amlikon-Bissegg) und eine andere bis auf 0.5 Meter (zu Hüttlingen; Rotorspitze). Das am nächsten gelegene Dorf Wolfikon gehört nicht zu Thundorf, sondern zu Amlikon-Bissegg. 0.5 bzw. 1.4 Meter sorgen also dafür, dass am Ende nur eine Gemeinde statt drei Gemeinden über die Nutzungsplanung abstimmen darf.

In diesem Zusammenhang stellen wir dem Regierungsrat ein paar Fragen zu den demokratischen Mitbestimmungsrechten und zu den gesetzlichen Informations- und Mitwirkungsrechten der betroffenen Bevölkerung.

Zum Vorstoss: EA Rechtskonforme Mitwirkung der betroffenen Bevoelkerung bei Grosswindanlagen

Interpellation «Entwicklung bei Dauer-Sozialhilfebezügern»

Bereits die Beantwortung der Interpellation «Transparenz über Langzeit-Sozialhilfebezüger» vom 28. März 2018 liess aufhorchen: 42% der Dauer-Sozialhilfebezüger im Kanton Thurgau sind Ausländer, also mehr als doppelt so viele wie bei den Schweizern – und nur gerade 2.4 % davon wird die Aufenthaltsbewilligung entzogen, obwohl diese bei Sozialhilfeabhängigkeit nicht verlängert werden darf und sogar widerrufen werden kann.

Auf Druck der SVP verschärfte das Bundesparlament 2019 das Ausländergesetz. Seither müssen auch Niedergelassene bei dauerhaften Sozialhilfebezug die Schweiz verlassen. Am 11. September 2019 versprach die zuständige Regierungsrätin im Grossen Rat: «Wir werden das Gesetz umsetzen. Ich habe die Aufforderung gehört. Wir nehmen sie ernst. Sie werden sehen, dass wir das neue Gesetz in aller Konsequenz und im Hinblick auf die Gleichbehandlung anwenden.» Die Beantwortung einer Einfachen Anfrage vom 23. August 2022 zeigt jedoch ein anderes Bild: Demnach sind Widerrufe und Nichtverlängerungen von Aufenthaltsberechtigungen wegen Sozialhilfebezugs selten. In den Jahren 2019 bis 2021 kam es nur zu einer einzigen Wegweisung wegen Sozialhilfebezugs. Ausgesprochen werden offenbar primär Verwarnungen.

Es fragt sich, wie der Regierungsrat diese Praxis mit der versprochenen konsequenten Anwendung von Bundesrecht unter einen Hut bringt. Dazu stellen wir ein paar Fragen.

Zum Vorstoss: IP Entwicklung bei Dauer Sozialhilfebezuegern