Motion “Ratsfreier Mittwoch – für eine bessere Vereinbarkeit von Politik und Familie”

Die Organisation und Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Politik ist ein wichtiges Anliegen und stellt heute eine grosse Herausforderung dar. Der Grosse Rat versteht sich als Milizparlament. Es ist daher anzustreben, dass die verschiedenen Bevölkerungsgruppen darin möglichst umfassend vertreten sind. Der Sitzungstag Mittwoch stellt aber Parlamentarier/innen mit familiären Betreuungsaufgaben vor eine zusätzliche Herausforderung, da der Mittwochnachmittag schulfrei und oft der einzige schulfreie Nachmittag der Woche ist.

Deshalb soll der Mittwoch vom Ratsgeschäft befreit und sollen die Grossratssitzungen auf einen anderen Wochentag verschoben werden. Dies wäre eine grosse Entlastung für diejenigen, die schulpflichtige Kinder betreuen. Das Verschieben der Ratssitzungen ermöglicht auch der für die familiäre Betreuung verantwortliche Bevölkerungsgruppe, adäquat im Grossen Rat vertreten zu sein, und ist somit eine wertvolle Investition in die Politik von morgen.

Zum Vorstoss: IP Ratsfreier Mittwoch – für eine bessere Vereinbarkeit von Politik und Familie

Einfache Anfrage “Schwindelgründungen und Raubritter-Konkurse im Thurgau”

Es ist leider zum Geschäftsmodell geworden, Kapitalgesellschaften (meist AG und GmbH) zu gründen oder in marodem Zustand zu kaufen, um sie dann gezielt in den Ruin zu treiben. Anstatt die Gesellschaft zu liquidieren oder rechtzeitig die Bilanz zu deponieren, wird die Konkurseröffnung verzögert. Währenddessen werden Steuern und Sozialversicherungsbeträge systematisch nicht bezahlt, Waren und Fahrzeuge gekauft, Bestellungen getätigt und Handwerkerleistungen in Anspruch genommen. Danach werden die Aktiven verkauft, verbraucht oder anderweitig verschleiert. Zurück bleiben geschädigte Angestellte, Geschäftspartner, Gemeinwesen und Sozialversicherungen, die im späteren Konkurs regelmässig leer ausgehen.

Die volkswirtschaftlichen Schäden belaufen sich gemäss NZZ allein im Kanton Zürich auf einen dreistelligen Millionenbetrag, während schweizweit von Schäden in Milliardenhöhe auszugehen ist. Kantonsübergreifende professionelle Systeme zum Missbrauchs und zur „Entsorgung“ überschuldeter Kapitalgesellschaften rufen nach einem vernetzen Vorgehen. Die Lockerung der Beurkundungspflicht bei Firmengründungen, wie sie im Rahmen der hängigen Aktienrechtsrevision geplant ist, könnte das Problem weiter verschärfen. Es scheint daher angezeigt, neben der engen Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei die Konkurs- und Handelsregisterämter auf die frühzeitige Erkennung solcher Delikte zu sensibilisieren.

Zum Vorstoss: EA Schwindelgründungen und Raubritter-Konkurse im Thurgau