Einfache Anfrage “Schwindelgründungen und Raubritter-Konkurse im Thurgau”

Es ist leider zum Geschäftsmodell geworden, Kapitalgesellschaften (meist AG und GmbH) zu gründen oder in marodem Zustand zu kaufen, um sie dann gezielt in den Ruin zu treiben. Anstatt die Gesellschaft zu liquidieren oder rechtzeitig die Bilanz zu deponieren, wird die Konkurseröffnung verzögert. Währenddessen werden Steuern und Sozialversicherungsbeträge systematisch nicht bezahlt, Waren und Fahrzeuge gekauft, Bestellungen getätigt und Handwerkerleistungen in Anspruch genommen. Danach werden die Aktiven verkauft, verbraucht oder anderweitig verschleiert. Zurück bleiben geschädigte Angestellte, Geschäftspartner, Gemeinwesen und Sozialversicherungen, die im späteren Konkurs regelmässig leer ausgehen.

Die volkswirtschaftlichen Schäden belaufen sich gemäss NZZ allein im Kanton Zürich auf einen dreistelligen Millionenbetrag, während schweizweit von Schäden in Milliardenhöhe auszugehen ist. Kantonsübergreifende professionelle Systeme zum Missbrauchs und zur „Entsorgung“ überschuldeter Kapitalgesellschaften rufen nach einem vernetzen Vorgehen. Die Lockerung der Beurkundungspflicht bei Firmengründungen, wie sie im Rahmen der hängigen Aktienrechtsrevision geplant ist, könnte das Problem weiter verschärfen. Es scheint daher angezeigt, neben der engen Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei die Konkurs- und Handelsregisterämter auf die frühzeitige Erkennung solcher Delikte zu sensibilisieren.

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Interpellation “Transparenz über Langzeit-Sozialhilfebezüger”

Unsere Bundesverfassung garantiert jedem in der Schweiz lebenden Menschen einen Anspruch auf Hilfe in Notlagen. Bei einer Notlage handelt es sich um eine akute, aber zeitlich befristete Situation. Genau dafür wurde die Sozialhilfe geschaffen: Um Menschen in Not zu helfen und Notlagen zu mildern.

Die Realität sieht leider zunehmend anders aus. Nicht selten handelt es sich bei den Sozialhilfebezügern auch um Ausländer, denen die Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung entzogen werden könnte. Es gilt daher gegenüber der Öffentlichkeit Transparenz zu schaffen über die Anzahl von Langzeit-Sozialhilfebezügern, den durchschnittlichen jährlichen Unterstützungsbeitrag pro Person und den Ausländeranteil (inkl. Aufenthaltsstatus). Bei den Ausländern interessiert zudem, ob sie je Steuern bezahlt haben, wieso ihnen das Aufenthaltsrecht nicht entzogen wurde und ob ihnen gar noch ein Familiennachzug bewilligt wurde. Von Interesse ist auch, wie viele Personen aus dem Asylbereich stammen, deren Kosten der Bund (zwischenzeitlich) nicht mehr vergütet.

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