Interpellation “Missstände bei der Durchsetzung des Tierschutzrechts?”

Im Zusammenhang mit der jüngsten Eskalation im „Fall Hefenhofen“ stellt sich die Frage, weshalb es so weit kommen konnte. Unverständlich ist, wieso das Veterinäramt trotz offenkundiger Missstände und einem rechtskräftigen Teil-Tierhalteverbot so lange nicht gehandelt hat, sieht doch das Tierschutzgesetz griffige Massnahmen ausdrücklich vor, insbesondere die unverzügliche Beschlagnahmung vernachlässigter Tiere.

Gehandelt wurde erst am 7. August 2017, als alle Tiere – darunter 93 Pferde – unter Druck der Öffentlichkeit superprovisorisch beschlagnahmt wurden. Damit blieb das wegen Verfahrensfehlern des Veterinäramts nicht vollstreckbare Total-Tierhalteverbot 34 Monate und das vollstreckbare Teil-Tierhalteverbot 48 Monate lang toter Buchstabe. Missstände also nicht nur beim fraglichen Tierhalter, sondern auch bei der Durchsetzung des Tierschutzrechts?

Zum Vorstoss: IP Missstände bei der Durchsetzung des Tierschutzrechts?

Antrag „Transparente Zahlen zu den Landesverweisungen ausländischer Straftäter im Kanton Thurgau“

Nach dem Nein zur Durchsetzungsinitiative waren sich Gegner und Befürworter in einem Punkt einig: Mit dem Umsetzungsgesetz zur Ausschaffungsinitiative sollten ab dem 1. Oktober 2016 mehr ausländische Straftäter die Schweiz verlassen müssen. Im Abstimmungskampf kursierte eine Zahl des Bundesamts für Statistik, auf die sich viele Gegner stützten. Mit rund 4000 Ausschaffungen pro Jahr sei zu rechnen, wurde der Bevölkerung versprochen, und darum sei die Durchsetzungsinitiative abzulehnen.

Ob die Härtefallklausel wirklich nur im absoluten Ausnahmefall angewendet wird und tatsächlich bis zu 4000 Landesverweisungen vollzogen werden, sollte gegenüber der Bevölkerung nun öffentlich und transparent gemacht werden. Gefordert wird eine jährliche transparente Information der Thurgauer Bevölkerung über die konkreten Zahlen (betreffend rechtskräftig gewordene, vollziehbar gewordene, aufgeschobene und vollzogene Landesverweisungen). Anhand dieser Angaben wird ersichtlich, ob die angeblich „pfefferscharfe“ Umsetzung der Ausschaffungsinitiative wirklich hält, was im Abstimmungskampf versprochen wurde.

Zum Vorstoss: AN transparente Zahlen zu den Landesverweisungen im Kanton Thurgau

Motion „Einführung eines bargeldlosen Zahlungssystems zur Bekämpfung des Missbrauchs von Sozialhilfegeldern durch Asylsuchende und andere Bezüger“

Obwohl viele Asylsuchenden als Flüchtlinge anerkannt und zu Recht unterstützt werden, sind wir leider zunehmend mit erheblichen Missbräuchen konfrontiert. So werden Asylsuchende und Flüchtlinge genötigt, beträchtliche Teile der erhaltenen Gelder an Dritte weiterzuleiten, um Schlepperschulden zu tilgen, die Regierung des Heimatstaats und sogar Widerstandskämpfer zu unterstützen.

Nach geltendem Recht werden Sozialhilfeleistungen durch Bargeld, Gutscheine, Naturalien oder durch Bezahlung von Rechnungen ausgerichtet. Ein bargeldloses elektronisches Zahlungssystem ist nicht vorgesehen. Es ist daher ein Gebot der Stunde, ein einfaches und praktikables Karten-Zahlungssystem für bestimmte Gruppen von Sozialhilfebezügern, insbesondere für Asylsuchende einzuführen, um Barbezüge durch diese zu unterbinden oder zumindest stark einzuschränken. Dadurch werden Zweckentfremdungen von Sozialhilfegeldern minimiert, Erpressungen durch Dritte reduziert und die Schwachen, insbesondere Frauen und Kinder, geschützt.

Wir sind uns bewusst, dass es kein absolut missbrauchsicheres System geben wird – aber wir können den Missbrauch massiv erschweren. Tun wir endlich etwas und nutzen wir die neuen Technologien hier und jetzt im Thurgau!

Zum Vorstoss: MO Einführung bargeldloses Zahlungssystems zur Bekämpfung des Missbrauchs von Sozialhilfegeldern durch Asylsuchende und andere Bezüger

Einfache Anfrage “Kinder- und Zwangsehen im Thurgau”

Im Zuge der Einwanderung aus fremden, vor allem islamischen Kulturkreisen gibt es leider auch bei uns immer mehr Fälle von sogenannten Kinder- und Zwangsehen – also Ehen, bei denen der eine Ehegatte minderjährig oder die Ehe nicht freiwillig eingegangen ist. Das dürfen wir in der Schweiz nicht akzeptieren!

Was aber passiert, wenn verheiratete Minderjährige oder Zwangsverheiratete in die Schweiz einwandern oder in der Schweiz wohnhafte Mädchen und Frauen im Ausland minderjährig oder zwangsweise verheiratet werden? Der Bundesrat hat auf eine parlamentarische Anfrage am 23. November 2016 geantwortet, dass Zwangsehen von Minderjährigen in der Schweiz in jüngster Zeit zugenommen haben. Es stellt sich daher die Frage, wie konsequent im Kanton Thurgau gegen diese besorgniserregende Entwicklung vorgegangen wird.

Zum Vorstoss: EA Kinder- und Zwangsehen im Thurgau

Einfache Anfrage “Wie weiter am Bezirksgericht Kreuzlingen – und allgemein in der erstinstanzlichen Zivil- und Strafrechtspflege?”

Beim Bezirksgericht Kreuzlingen ist ein sog. “Mammutprozess” hängig, welcher die vorhandenen Kapazitäten für rund ein Jahr klar überschreitet. Das heisst, einer von drei Richtern fällt für die Behandlung der übrigen Fälle für diese Zeit völlig aus. Die bisher bestehende Möglichkeit der administrativen Entlastung durch einen zusätzlichen Gerichtsschreiber ist bei dieser Ausgangslage völlig ungenügend. Auch die Belastung für die einzusetzenden Laienrichter geht über das hinaus, was sie neben ihrer sonstigen beruflichen Tätigkeit bewältigen können.

Die erstinstanzliche Thurgauer Justiz hat ernsthafte strukturelle Probleme. Die geschilderte Problematik kann sich jederzeit wiederholen. Die erstinstanzliche Zivil- und Strafjustiz ist im Kanton Thurgau von Gesetzes wegen nicht auf ausserordentliche Fälle vorbereitet. Dies gilt auch für längere Abwesenheiten von Richterinnen und Richtern infolge Krankheit, Unfall oder Mutterschaft. Im Interesse der Rechtssuchenden, die einen verfassungsmässigen Anspruch auf eine jederzeit voll funktionsfähige Justiz haben, sollte das rechtlich erforderliche Instrumentarium für die Bewältigung ausserordentlich aufwendiger Verfahren und längerer Abwesenheiten von Richterinnen und Richtern rasch geschaffen werden.

Zum Vorstoss: EA Wie weiter am Bezirksgericht Kreuzlingen – und allgemein in der erstinstanzlichen Zivil- und Strafrechtspflege?