Motion “Doppelbesteuerung von Liegenschaften abschaffen”

Der Thurgau gehört zu einer Minderheit von 12 Kantonen, die Liegenschaften doppelt besteuern: Mit der Vermögenssteuer und der Liegenschaftensteuer. Noch 2014 stellte sich der Regierungsrat gegen die Abschaffung, da die Ausfälle aufgrund der finanziellen Situation von Kanton und Gemeinden nicht verkraftbar seien.

Nach dem guten Rechnungsabschluss 2020 können diese Bedenken nicht mehr geteilt werden. Alleine mit der Grundstückgewinnsteuer generierte der Kanton letztes Jahr 79.7 Mio. (19.7 Mio. über Budget), und mit der Handänderungssteuer 30.1 Mio. (5.6 Mio. über Budget).

Deshalb ist jetzt der richtige Zeitpunkt, die steuersystematisch höchst fragwürdige Liegenschaftensteuer abzuschaffen. Damit werden alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer von einer ungerechtfertigten Doppelbesteuerung befreit. Entlastet werden aber nicht nur sie, sondern indirekt auch alle Mieter und Mieterinnen.

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Einfache Anfrage: Bürgernahe Polizei – auch bei den Polizeiposten?

Die Situation rund um den Bahnhof Weinfelden hat sich in den vergangenen Monaten markant zugespitzt. Derweil ist zu vernehmen, dass Planungen im Gange sind, den Polizeiposten im Zentrum von Weinfelden zu schliessen und ihn ins Industriegebiet zu verlegen. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht mag das sinnvoll sein – angesichts der angespannten Situation rund um den Bahnhof Weinfelden wäre es aber ein denkbar schlechtes Signal an die Weinfelder Bevölkerung, wenn die sichtbare Polizeipräsenz im Stadtzentrum reduziert würde.

Die Kantonspolizei hat ihr Postennetz stark ausgedünnt, um effizienter, flexibler und mobiler operieren zu können. Dieser Schritt war richtig. Es kann nun aber nicht angehen, die verbliebenen Posten in die Peripherie städtischer Zentren zu verlegen.

Dass von Polizeiposten in unmittelbarer Nähe neuralgischer Punkte eine starke präventive und abschreckende Wirkung ausgeht, liegt auf der Hand. Auch in städtischen Zentren und rund um Bahnhöfe sollen sich alle sicher und wohl fühlen – auch nachts. Eine bürgernahe Polizei muss dort präsent sein, wo sie gebraucht wird: Nah bei den Bürgerinnen und Bürgern!

Vor diesem Hintergrund stellen Max Vögeli und ich dem Regierungsrat einige Fragen.

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Dringliche Interpellation “Stop Lockdown – für eine verhältnismässige und evi-denzbasierte Corona-Politik”

Seit bald zwei Monaten sind Restaurants, Kultureinrichtungen, Fitnesscenter und Kinos geschlossen, seit Januar auch die meisten Einkaufsläden. Sport- und Vereinsaktivitäten sind weitgehend lahmgelegt, private Treffen nur noch mit fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt.

Die Corona-Zahlen sind massiv gesunken: die Neuinfektionen um rund 85% gegenüber Anfang November und rund 70% gegenüber Mitte Dezember. Die Schreckensszenarien, mit denen man die Bevölkerung vor Weihnachten verängstigt hat, sind nicht eingetreten. Früher als erwartet stehen zahlreiche Impfungen bereit. Die Impfkampagne ist angelaufen, wenn auch etwas schleppend. Licht am Ende des Tunnels ist in Sicht.

Eine Lockerung des Lockdowns drängt sich auf. Dafür hat der Bundesrat aber kein Gehör. Gedrängt von der Taskforce, die stets von Worst-Case-Szenarien ausgeht, erachtet er Lockerungen als “nicht realistisch”. Er scheint entschlossen, den Lockdown zu verlängern, ja sogar zu verschärfen. Statt die Risikogruppen gezielt und wirksam vor Ansteckungen zu schützen, soll die gesamte Bevölkerung weiterhin eingesperrt werden.

Das Coronavirus soll keineswegs verharmlost werden. Aber in der Corona-Politik geht das Augenmass verloren. Seit Monaten werden unsere Freiheitsrechte massiv eingeschränkt. Zunehmend konzeptlos, undifferenziert, widersinnig – und immer leichtfertiger. Die Regierungen erlassen radikale Massnahmen, deren empirische Evidenz nicht erwiesen ist, und nehmen gravierende gesellschaftliche, wirtschaftliche, soziale und psychische Kollateralschäden in Kauf. Deren Ausmass ist noch nicht ansatzweise abschätzbar und wird uns noch jahre-, wenn nicht jahrzehntelang beschäftigen.

Der Unmut in der Bevölkerung wächst. Von der Thurgauer Regierung ist aber leider kein Widerspruch (mehr) gegen das Diktat aus Bern zu hören. Stattdessen hält man an überzogenen kantonalen Verschärfungen fest und macht von kantonalen Erleichterungen trotz günstiger infektiologischer Lage keinen Gebrauch.

Vor diesem Hintergrund stellen wir dem Regierungsrat zahlreiche Fragen. Wir verlangen, dass sich der Regierungsrat beim Bundesrat für umgehende Lockerungen, für eine verhältnismässigere und evidenzbasiertere Corona-Politik und für eine verlässliche und messbare Ausstiegsstrategie einsetzt. Ebenso verlangen wir, dass der Regierungsrat die kantonalen Verschärfungen aufhebt und der Bevölkerung kantonale Lockerungen gewährt.

Da der Bundesrat am 24. Februar 2021 über eine Verlängerung des Lockdowns entscheidet und die Kantone dazu vorgängig konsultiert, beantragen wir dringliche Behandlung an der Sitzung des Grossen Rates vom Mittwoch, 17. Februar 2021.

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Einfache Anfrage “Todesursache Covid-19”

Hartnäckig halten sich Gerüchte, wonach für Spitäler oder andere Leistungserbringer im Gesundheitsbereich finanzielle Anreize bestehen, wenn sie bei Verstorbenen als Todesursache “Covid-19” angeben.

Bevor die Spekulationen ins Kraut schiessen und weitere Zweifel an den offiziellen Todesfall-Statistiken aufkommen, ersuchen wir den Regierungsrat um eine Klarstellung.

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Einfache Anfrage “Handlungsbedarf bei den Globalpauschalen im Asylbereich?”

Für die Vollzugskosten im Asylbereich richtet der Bund den Kantonen Globalpauschalen aus, welche der Kanton Thurgau eins zu eins an die Gemeinden weiterleitet. Nach bisheriger Praxis mussten die Globalpauschalen nicht personenbezogen (auf den einzelnen Sozialhilfekonti) verbucht werden.

Dem setzte das Verwaltungsgericht am 25. November 2020 ein jähes Ende. Da eine gesetzliche Grundlage dafür fehle, die Globalpauschalen nicht personenbezogen zu verbuchen, müssten sie künftig den einzelnen Personen aus dem Asylbereich gutgeschrieben werden. Die Folgen dieses Urteils sind weitreichend: Durch die individuellen Gutschriften reduzieren sich die Rückforderungsansprüche markant. Resultiert ein Überschuss, müsste dieser den unterstützten Personen konsequenterweise zurückerstattet werden.

Schweizer Sozialhilfebezüger haben das Nachsehen. Da der Bund für sie keine Globalpauschalen entrichtet, fehlen auf ihrem Sozialhilfekonto entsprechende, mit Steuergeldern finanzierte “Einnahmen”. Bei gleicher Ausgangslage müssen sie einen weit höheren Betrag zurückerstatten als Personen im Asylbereich, und Überschüsse entstehen gar nicht erst. Damit wird die Rechtsgleichheit zum Nachteil von Einheimischen in stossender Weise verletzt.

Wir sind der Meinung, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht, und stellen dem Regierungsrat deshalb einige Fragen.

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Einfache Anfrage “Was macht der Kanton zur Entschärfung der Situation am Bahnhof Weinfelden?”

Die Missstände rund um den Bahnhof Weinfelden sind augenfällig: Wer den öffent­lichen Verkehr benützt oder Besorgungen macht, bekommt sie täglich zu sehen, zu hören und zu spüren. Unbescholtene Bürgerinnen und Bürger werden belästigt, nächtliche Übergriffe und Überfälle häufen sich. Inzwischen droht die Situation zu eskalieren: Gemäss Medienberichten wurde vor vier Wochen ein Neunjähriger nachmittags von «mehreren dunkelhäutigen Personen» gezwungen, eine unbestimmte Flüssigkeit zu trinken, und vor zwei Wochen attackierte ein junger Eritreer am helllichten Tag zwei Polizistinnen und verletzte beide. Das ist traurig und besorgniserregend, aber leider nur die Spitze des Eisbergs.

Der Bahnhof Weinfelden darf nicht zu einem kantonalen Treffpunkt werden für Personen – vornehmlich junge Männer aus dem Asylbereich, Alkoholiker und Drogensüchtige – die sich nicht zu benehmen wissen, sich rücksichtslos ausbreiten, junge Frauen belästigen, Passanten und vor allem Kinder ängstigen sowie Drogen konsumieren oder verkaufen. Es ist höchste Zeit, diese Missstände zu beheben. Die Verantwortlichen müssen damit aufhören, sich gegenseitig den schwarzen Peter zuzuschieben, statt das Problem gemeinsam anzupacken. Am Bahnhof Weinfelden sollen sich künftig wieder alle sicher und wohl fühlen, auch nachts. Und Eltern sollen ihre Kinder wieder mit gutem Gewissen und ohne Angst auf den Zug und in die Schule schicken können.

Vor diesem Hintergrund und angesichts der Tatsache, dass auch andere Orte mit Zentrumsfunktion mit ähnlichen Problemen konfrontiert sind, ersuche ich den Regierungsrat um die
Beantwortung einiger Fragen.

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Einfache Anfrage “Was blüht dem Thurgau mit dem neuen CO2-Gesetz?”

Nach dreijähriger Debatte hat das Bundesparlament am 25. September 2020 dem neuen CO2-Gesetz zugestimmt. Das neue Regelwerk untergräbt die liberalen Grundsätze unserer Wirtschaft. Obwohl der Erfolg der Schweiz nicht auf bevormundenden Gesetzen, sondern auf Freiheit und Eigenverantwortung beruht, setzt man lieber auf neue Vorschriften, Verbote und Zwangsabgaben. Dabei wurde der Fortschritt, gerade im Bereich des Umweltschutzes, vor allem dank der Investitionen mittelständischer Unternehmen (KMU) in neue Technologien und innovative Produkte erzielt.

Die Schweiz hat in den vergangenen Jahren enorme Anstrengungen unternommen, um den CO2-Ausstoss zu reduzieren. Trotz eines Bevölkerungswachstums von 27%, welches einen Grossteil der Effizienzgewinne zunichte macht, sind die Gesamt-Emmissionen gegenüber 1990 um 14% zurückgegangen. Noch besser sieht es aus, wenn nicht Äpfel mit Birnen verglichen werden wie beim Vergleich der Gesamt-Emmissionen einer 6,7-Mio.-Schweiz (1990) mit einer 8,6 Mio.-Schweiz (2020), sondern die Pro-Kopf-Emmissionen. Diese hat die Schweiz in den letzten 10 Jahren um rund 20 % reduziert und damit das selbst gesetzte Ziel bis 2020 erreicht. Bis 2030 dürften die Emmissionen sogar um 50% gegenüber 1990 zurückgehen, womit die Pariser Klimaziele ohne zusätzliche Verbote und Abgaben, die unsere Wettbewerbsfähigkeit einschränken, erreicht werden.

Die Stossrichtung des neuen CO2-Gesetzes ist aber eine völlig andere. Mit neuen bzw. erhöhten Abgaben werden Kosten von schätzungsweise 30 bis 40 Mrd. Franken verursacht. Sie treffen vor allem den hart arbeitenden Mittelstand, werden aber auch die Verwaltungen und Finanzen der Kantone und der Gemeinden belasten, welche zahlreiche strengere Vorschriften im Gebäude- und Anlagenbereich vollziehen müssen.

Vor diesem Hintergrund stellen wir dem Regierungsrat einige Fragen zur Umsetzung im Kanton Thurgau, zum heutigen Stand, zu den konkreten Folgen für die Bevölkerung und zu den Folgen für den Kanton in finanzieller und personeller Hinsicht.

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Interpellation “Littering, ein (ernst)zunehmendes Problem – und kein Ende in Sicht”

Littering ist nicht nur eine Sauerei: Littering ist ein ernstes und zunehmendes Problem. Weggeschmissene, aus dem Auto geworfene oder liegengelassene Aludosen, Plastik- und Glasflaschen sowie Reste von Verpackungen verunstalten Strassenränder, Spielplätze, Wiesen und Wälder.

Littering kostet den Steuerzahler sehr viel Geld. Alleine der Kanton bezahlt dafür jährlich 5 bis 6 Millionen Franken. Die Reinigungskosten der Gemeinden und der öffentlichen Verkehrsbetriebe sind darin nicht enthalten, geschweige denn die Unkosten von privaten Betroffenen.

Littering ist auch eine Zumutung für Bauernfamilien, die mit ihren Wiesen und Feldern entlang von Strassen und Wegen direkt davon betroffen sind.

Was viele nicht wissen: Littering tötet Tiere – auf grausame Art und Weise. Vor allem Aludosen und Glasflaschen verursachen beim Vieh immer wieder Probleme, wenn sie Stücke davon verschlucken. Die bisherigen Massnahmen vom Kanton gegen das Littering haben scheinbar ihre Wirkung verfehlt. Demzufolge wird der Regierungsrat angefragt, wie er die unhaltbaren Zustände rund um das Littering ändern will.

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Dringliche Interpellation “Vorpreschen des Kantons bei Weilern – wo bleiben Rechtssicherheit, Vertrauensschutz und Eigentumsgarantie?”

Viele Thurgauerinnen und Thurgauer sind in grosser Sorge: Ihre Weiler könnten demnächst rechtlich in den Winterschlaf versetzt werden. Unter der harmlosen Bezeichnung “Überprüfung der Kleinsiedlungen” führt der Kanton eine raumplanerische Grossübung durch, die in vielen Fällen zu harten Umzonungen führen soll: Bauland wird zu Nichtbauland (Thurgauer Zeitung vom 25. Januar 2020).

Geht es nach dem Departement für Bau und Umwelt (DBU), sollen von 246 bestehenden Kleinsiedlungen offenbar 34 einer Landwirtschaftszone und 114 einer Erhaltungszone zugewiesen werden. Für die betroffenen Eigentümer hat dies gravierende Konsequenzen. Es drohen massive Wertverluste, Schadenersatzklagen sind absehbar. Rechts­sicherheit, Vertrauensschutz und Eigentumsgarantie werden mit Füssen getreten.

Damit aber nicht genug: Der Kanton will die Umzonungen durch die Gemeinden gar nicht erst abwarten. Obwohl keine Dringlichkeit besteht, will er mit einer “Not-Verordnung” vorpreschen. Damit soll geltendes Recht (u.a. demokratisch legitimierte, vom Kanton genehmigte Baureglemente und Zonenpläne) vorsorglich ausser Kraft gesetzt werden. Das ist rechtsstaatlich höchst bedenklich und schafft Fakten, die präjudizierend wirken. Und alles am Volk und am Grossen Rat vorbei.

Der Regierungsrat präsentiert sich als Ausführungsgehilfe des Bundes, statt als Verteidiger der Interessen der Thurgauer Bevölkerung. Zu wünschen wäre, dass er gegenüber Bern mutiger auftreten und die Spielräume des Bundesrechts besser ausnutzen würde.

Vor dem Hintergrund des offenbar kurz bevorstehenden Erlasses dieser “Not-Verordnung” stellen die SVP-Kantonsräte Pascal Schmid und Ruedi Zbinden mit Unterstützung der Kantonsräte David H. Bon (FDP) und Peter Schenk (EDU) dem Regierungsrat mit einer Interpellation zahlreiche Fragen und beantragen die dringliche Behandlung an der Sitzung des Grossen Rates vom Mittwoch, 26. Februar 2020.

Zum Vorstoss: Dringliche IP Vorpreschen des Kantons bei Weilern – wo bleiben Rechtssicherheit, Vertrauensschutz und Eigentumsgarantie?

Einfache Anfrage “Tote Leitungen im Notfall – was tut der Kanton?”

Aufgrund einer grossflächigen Störung im Swisscom-Netz sind die Notrufnummern in der Nacht auf heute Mittwoch, 12. Februar 2020, zum zweiten Mal innert Monatsfrist ausgefallen. Polizei, Sanität und Feuerwehr waren in den betroffenen Gebieten nur noch via Mobilkommunikation erreichbar. Die entsprechenden Handynummern wurden auf Twitter und via Social Media bekanntgegeben.

Es ist höchst fraglich, ob die Bevölkerung via Social Media kurzfristig wirkungsvoll erreicht und über die mobilen Ersatz-Notfallnummern informiert werden kann. Vor allem für ältere Menschen, denen der Umgang mit Social Media weniger vertraut ist, dürfte dies kein tauglicher Informationskanal sein. Wenn sich solche Netzausfälle weiterhin häufen, birgt dies eine ernsthafte Gefahr für die Sicherheit der Bevölkerung in Notfällen.

Aus aktuellem Anlass stellen wir der Regierung daher Fragen zum Ausmass der Störung im Kanton Thurgau, zur Betroffenheit bzw. Gefährdung der Thurgauer Bevölkerung, zu alternativen Alarmierungsmöglichkeiten und zur präventiven Information der Bevölkerung.

Zum Vorstoss: EA Tote Leitungen im Notfall – was tut-der-Kanton?