Interpellation «Entwicklung bei Dauer-Sozialhilfebezügern»

Bereits die Beantwortung der Interpellation «Transparenz über Langzeit-Sozialhilfebezüger» vom 28. März 2018 liess aufhorchen: 42% der Dauer-Sozialhilfebezüger im Kanton Thurgau sind Ausländer, also mehr als doppelt so viele wie bei den Schweizern – und nur gerade 2.4 % davon wird die Aufenthaltsbewilligung entzogen, obwohl diese bei Sozialhilfeabhängigkeit nicht verlängert werden darf und sogar widerrufen werden kann.

Auf Druck der SVP verschärfte das Bundesparlament 2019 das Ausländergesetz. Seither müssen auch Niedergelassene bei dauerhaften Sozialhilfebezug die Schweiz verlassen. Am 11. September 2019 versprach die zuständige Regierungsrätin im Grossen Rat: «Wir werden das Gesetz umsetzen. Ich habe die Aufforderung gehört. Wir nehmen sie ernst. Sie werden sehen, dass wir das neue Gesetz in aller Konsequenz und im Hinblick auf die Gleichbehandlung anwenden.» Die Beantwortung einer Einfachen Anfrage vom 23. August 2022 zeigt jedoch ein anderes Bild: Demnach sind Widerrufe und Nichtverlängerungen von Aufenthaltsberechtigungen wegen Sozialhilfebezugs selten. In den Jahren 2019 bis 2021 kam es nur zu einer einzigen Wegweisung wegen Sozialhilfebezugs. Ausgesprochen werden offenbar primär Verwarnungen.

Es fragt sich, wie der Regierungsrat diese Praxis mit der versprochenen konsequenten Anwendung von Bundesrecht unter einen Hut bringt. Dazu stellen wir ein paar Fragen.

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Einfache Anfrage «Aufnahme von Ukraine-Flüchtlingen – wo stehen wir?»

Der Krieg in der Ukraine nimmt kein Ende. Die Zahl der in der Schweiz registrierten Kriegsflüchtlinge ist bereits auf über 50’000 gestiegen. Angesichts der schrecklichen Bilder aus den kriegsversehrten Gebieten ist die Solidarität gross.

Ukrainische Schutzbedürftige mit Schutzstatus S dürfen einer Arbeit nachgehen und eine Wohnung mieten. Sie haben zugleich Anspruch auf Sozialhilfe und ggf. Sozialversicherungsleistungen. Die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) haben sich auf zahlreiche Anmeldungen von Personen aus der Ukraine vorbereitet, um sie bei der Stellensuche im Kanton Thurgau zu unterstützen.

Mit dieser Einfachen Anfrage stellen wir dem Regierungsrat ein paar Fragen, um einen Überblick über die Aufnahme von Schutzbedürftigen aus der Ukraine zu bekommen.

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Motion «Überhöhte Staatsgebühren jetzt reduzieren!»

Die Thurgauer Notariate und Grundbuchämter erheben Beurkundungs-, Grundbuch-, Notariats- und Kanzleigebühren. Damit der Gesamtertrag dieser Gebühren die Kosten übersteigen darf, werden diese seit 1997 nicht mehr als Gebühren, sondern als Gemengesteuern erhoben. Die Gemengesteuern werfen sehr hohe Erträge ab: 2021 betrug der Bruttoertrag bei einem Kostendeckungsgrad von stattlichen 334% (Handänderungen) bzw. 266% (andere Geschäfte) 28 Mio. Franken.

Angesichts der düsteren Finanzlage des Kantons in den neunziger Jahren des letzten Jahr­hunderts ist es nachvollziehbar, dass man neue Ertragsquellen wie die Gemengesteuer erschloss. Nach den Rekordüberschüssen der vergangenen Jahre und der finanziell sehr günstigen Lage des Kantons rechtfertigen sie sich aber nicht mehr. Vor allem auch deshalb nicht, weil bei Grundstückgeschäften bereits die (noch viel höhere) Handänderungssteuer sowie die Grundstückgewinnsteuer anfallen. Eine Dreifachbelastung zusammen mit der Gemengesteuer ist unangebracht. Zudem ist die Reduktion der Gemengesteuern neben der Abschaffung der Liegenschaftensteuer finanziell verkraftbar.

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Einfache Anfrage «Stellenwachstum in der Thurgauer Verwaltung seit 2018»

Vor zwei Jahren wurde der «Bericht über Stellenentwicklung in den Ämtern» für die Jahre 2013 bis 2018 veröffentlicht. Darin hat der Regierungsrat festgehalten, dass das Stellenwachstum nicht überproportional zur Bevölkerungsentwicklung erfolgen soll.

Die aktuelle Entwicklung zeigt jedoch ein anderes Bild: Gerade in den Jahren 2019 bis 2021 wächst die Anzahl Stellen schneller als die Bevölkerung. Dazu stellen wir dem Regierungsrat ein paar Fragen.

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Einfache Anfrage «Unterhalt Fliessgewässer»

Der Gewässerunterhalt hat in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Während Gewässer früher zum Schutz vor Naturgefahren primär verbaut oder korrigiert wurden, muss der Wasserschutz heute in erster Linie durch den Unterhalt der Gewässer und durch raumplanerische Massnahmen gewährleistet werden.

Der sachgerechte Gewässerunterhalt trägt wesentlich zur Hochwassersicherheit und zum Schutz vor schädlichen Einwirkungen der Fliessgewässer, insbesondere auf landwirtschaftliche Kulturflächen bei und ist eine vergleichsweise günstige Präventionsmassnahme. Die besten Planungen und Konzepte nützen aber nichts, wenn es mit der Umsetzung, dem Vollzug und der Kontrolle hapert. Vernachlässigen die Gemeinden ihre Unterhaltspflicht bei Bächen, sind die privaten Anstösser, meist Landwirte, die Leidtragenden.

Dazu stelle ich dem Regierungsrat ein paar Fragen.

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Motion «Keine Bestrafung von Sanierung und Renovation!»

Ziel der Motion ist es, die steuerliche Praxis des «wirtschaftlich-technischen Neubaus» zu beseitigen: Sie führt dazu, dass die Aufwendungen bei grösseren Sanierungen integral als wertvermehrende Anlagekosten (steuerlich nicht abzugsfähig) gelten, während bei kleineren Sanierungen zwischen werterhaltenden (steuerlich abzugsfähig) und wertvermehrenden Aufwendungen (steuerlich nicht abzugsfähig) differenziert wird.

Das «Alles oder nichts»-Prinzip des «wirtschaftlich-technischen Neubaus» führt zu wenig sachgerechten, unbefriedigenden und ungerechten Ergebnissen. Künftig soll daher auch bei umfassenden Sanierungen wieder in jedem Einzelfall geprüft werden, ob und in welchem Umfang die ausgeführten Arbeiten dem Unterhalt, dem Energiesparen, dem Umweltschutz oder der Denkmalpflege dienen. Eine steuerrechtlich differenzierte Betrachtungsweise ist auf jeden Fall (sach-)gerechter.

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Dringliche Motion «Standesinitiative: N23 als Teil des Bundesbeschlusses über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen – die BTS gehört in den nächsten STEP!»

Es war ein denkwürdiger Tag: Am 23. September 2012 nahm das Thurgauer Volk das Projekt Bodensee-Thurtal-Strasse (Netzbeschluss BTS/OLS) mit deutlicher Mehrheit an. Die BTS sieht eine neue Linienführung der N23 (vorher H14 und H474) vor, die Städte und Dörfer umfährt und über den Richtplan optimal in die kantonale Raumentwicklung eingebunden ist. Mit der kantonalen Oberlandstrasse (OLS) werden in Ergänzung zur BTS weitere Teile des Kantons vom Durchgangsverkehr entlastet.

Der Ausbau der N23 (BTS) ist für den Kanton Thurgau von grösster Bedeutung. Die BTS würde das wachsende Verkehrsaufkommen endlich kanalisieren und Dörfer wie Städte vom übermässigen Verkehr entlasten. Das ist bitter nötig, gehört der Thurgau doch zu einem der Kantone mit dem schweizweit höchsten Bevölkerungswachstum.

Am 26. Januar 2022 ereilte den Thurgau jedoch eine Hiobsbotschaft aus Bern: Gemäss Erläuterndem Bericht (Vernehmlassung) zum nächsten Ausbauschritt 2023 will der Bundesrat die BTS vorerst nicht realisieren und «den Lösungsfächer noch einmal umfassend öffnen» und dabei «auch grundsätzliche Alternativen in die Überlegungen miteinbeziehen». Mit anderen Worten soll das Projekt auf die lange Bank geschoben werden, während 13 Milliarden Steuerfranken – auch aus dem Thurgau – andernorts in Strassenprojekte investiert werden.

Die Nichtberücksichtigung der BTS wäre ein Affront gegenüber dem Kanton Thurgau. Das Anliegen einer klaren Mehrheit des Thurgauer Volks darf nicht einfach übergangen werden. Die Aufnahme des Erweiterungsprojekts BTS in den Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen ist für die Entwicklung des Kantons Thurgau, insbesondere der Osthälfte, von grösster Wichtigkeit. Damit wird eine Gesamtentwicklung von Raum, Mobilität, Wirtschaft, Landwirtschaft und Wohnen weiterverfolgt, die vor weit über zehn Jahren eingeleitet wurde und nun nicht einfach gestoppt und um Jahre oder Jahrzehnte verzögert werden darf. Es darf nicht sein, dass die Schweiz wirtschaftlich nach Winterthur aufhört und die östlichen Landesteile vergessen gehen!

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Einfache Anfrage “Online-Bauauflagen im rechtsfreien Raum?”

Die meisten Gemeinden publizieren Bauauflagen mit den wichtigsten Angaben zum Gesuch im Internet. Das ist keineswegs zu beanstanden, sondern für die Öffentlichkeit sehr wertvoll. In den letzten Monaten, wohl ausgelöst durch die Corona-Pandemie, sind nun aber mehrere Gemeinden dazu übergegangen, auch die gesamten Baugesuchsunterlagen im Internet zu veröffentlichen (z.B. Innenausbaupläne, detaillierte Baubeschriebe, teils sogar die Baukosten).

Dass detaillierte Gebäudepläne und Baubeschriebe weltweit und uneingeschränkt zum Download zur Verfügung stehen, ist höchst problematisch. Dagegen sprechen nicht nur datenschutzrechtliche, sondern auch kriminalpräventive Gründe. Einerseits ist niemand daran interessiert, den Innenausbau seiner privaten Räume mit sämtlichen Details der ganzen Welt zu offenbaren, und andererseits sollte Einbrechern und Kriminaltouristen die Arbeit nicht noch erleichtert werden. Fraglich ist auch, ob solche Online-Bauauflagen überhaupt rechtens sind.

Vor diesem Hintergrund stellen wir dem Regierungsrat einige Fragen.

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Einfache Anfrage “Auslastung der Intensivstationen”

Zur Begründung der teilweise massiven Eingriffe in unsere verfassungsmässigen Grundrechte durch die Covid-Massnahmen wird jeweils die Auslastung der Intensivstationen herangezogen, in jüngster Zeit – offenbar mangels anderer Gründe – fast ausschliesslich.

Die Coronakrise zieht sich nun bereits mehr als anderthalb Jahre hin und wird uns auch in den kommenden Monaten und Jahren beschäftigen. Die Spitäler hatten in der Zwischenzeit viele Situationen auf den Intensivstationen unter immensem Druck zu bewältigen. Es ist zu erwarten, dass der Kanton Thurgau und seine (Kantons-)Spitäler mittlerweile Lehren aus der vergangenen Coronaphase ziehen konnten.

Vor diesem Hintergrund stellen wir dem Regierungsrat einige Fragen.

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Einfache Anfrage “Berücksichtigung lokaler und regionaler Anbieter bei Einkäufen der Verwaltung und der Schulen im freihändigen Verfahren”

Seit Anfang März letzten Jahres haben viele gewerbliche Betriebe in unserem Kanton mit den Folgen der Corona-Krise zu kämpfen. Die Corona-Krise hat ins Bewusstsein gerufen, wie wichtig funktionierende lokale und regionale Wirtschaftsstrukturen in Produktion, Verarbeitung, Verkauf und Dienstleistung sind.

Der Kanton unterstützt die betroffenen Unternehmen aktuell mittels Kurzarbeit und Darlehen sowie à-fonds-perdu-Beiträgen. Inwiefern der Kanton die lokalen und regionalen Wirtschaftsstrukturen auch durch das Handeln in eigener Sache nachhaltig und langfristig unterstützt, gerade bei Beschaffungen im freihändigen Verfahren, ist unklar. Dazu stellen Oliver Martin und ich dem Regierungsrat ein paar Fragen.

Zum Vorstoss: EA Berücksichtigung lokaler und regionaler Anbieter bei Beschaffungen im freihändigen Verfahren