Gender Swap Days an der Volksschule?

In Thurgauer Schulen werden sogenannte Motto-Wochen durchgeführt. Die Themen können sein: Traumberuf, Posh (super-chic), Gangster-Style, 70er-Jahre, usw. – aber offenbar auch Gender Swap Days oder Gender Twist Days. Das Motto eines Gender Swap Days ist, dass die Schülerinnen und Schüler andersherum angezogen zur Schule kommen: Mädchen verkleiden sich als Jungen und Jungen verkleiden sich als Mädchen.

Wir wurden darauf aufmerksam gemacht, dass in einigen Sekundarschulen im Thurgau in der Motto-Woche solche Gender Swap Days durchgeführt werden. Das Mitmachen ist offenbar freiwillig, doch geraten Schüler unter Druck, wenn jemand dem Motto nicht folgt.

Wir sind der Ansicht, dass solche Erfahrungen unsere Jugendlichen in ihrer Geschlechts-Identität verunsichert, anstatt dass sie in ihrem biologischen Geschlecht gefördert und gestärkt werden. Deshalb haben aus unserer Sicht solche Gender Swap Days in unserer Schule nichts zu suchen. Dazu stellen wir dem Regierungsrat ein paar Fragen.

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Mehr Konsequenz bei Landesverweisungen!

Volk und Stände haben am 28. November 2010 entschieden, dass kriminelle Ausländer ihr Aufenthaltsrecht in der Schweiz bei schweren Delikten verlieren. Das Thurgauer Volk hat der Ausschaffungsinitiative mit 61.1% zugestimmt. So steht es seither in der Bundesverfassung (Art. 121 Abs. 3-6) und seit dem 1. Oktober 2016 – nach langwierigen Debatten über die Umsetzung – auch im Strafgesetzbuch (Art. 66a ff.).

Aufgenommen wurde im Gesetz eine Ausnahmeklausel für schwere Härtefälle. Dem Volk wurde versprochen, die Landesverweisungen «pfefferscharf» umzusetzen. Die Realität sieht anders aus: Ständig wird in den Medien über Fälle berichtet, in denen auf die Anordnung der Landesverweisung verzichtet wurde. Tausende Straftäter kommen in den Genuss der Härtefallklausel und dürfen in der Schweiz bleiben. Besonders stossend ist das bei schweren Gewalt- und Sexualdelikten.

Kaum ein anderes Land geht mit kriminellen Ausländern so gutmütig um wie wir. Die Bevölkerung – ob Schweizer oder Ausländer – versteht das nicht mehr. Die Ausnahme darf nicht zur Regel werden. Es ist die Aufgabe der Justiz, den Willen des Verfassungs- und Gesetzgebers zu respektieren und umzusetzen. Uns interessiert die Praxis im Kanton Thurgau. Dazu stellen wir dem Regierungsrat ein paar Fragen.

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Staatliche Neutralität wahren – Bürgererziehung und Gender-Wahnsinn stoppen – Freiheit hochhalten!

Im direkten Zusammenhang mit Rechtsstaatlichkeit, Sicherheit und Vertrauen steht die staatliche Kommunikation mit der Bevölkerung. Eine klare und allgemein akzeptierte Kommunikation erhöht die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen und Massnahmen. Unklarheit in der Kommunikation hingegen schafft Missverständnisse und Misstrauen in den Staat. Jüngste Ereignisse haben gezeigt, dass Kommunikationsschwierigkeiten zu Unmut und Frust führen. Weiter liegt es nahe, dass bürgerfreundliche Verständigung und das damit einhergehende Vertrauen die Bereitschaft erhöht, sich an politischen Prozessen zu beteiligen

Der Staat soll sich daher politisch, weltanschaulich und sprachlich neutral verhalten ohne jegliche Bevorteilungen oder Benachteiligungen. Dies gilt insbesondere für Akteure wie z.B. Personen im öffentlichen Dienst, die im Kontakt mit Bürgern stehen. Auch die staatliche Kommunikation hat sachlich, neutral und verständlich zu erfolgen. Der Staat hat sich so zu verständigen, dass sichergestellt wird, dass er von allen verstanden wird und dass seine Bedürfnisse und Anliegen beim Informationsaustausch berücksichtigt werden. Entsprechend sind Behörden gehalten, sprachliche Standardformen zu verwenden. Sprachlich unwissenschaftliche, polarisierende, bevormundende und spaltende Modeerscheinungen überlässt der Staat denjenigen, die es nicht besser wissen.

Mit der beantragten Ergänzung von § 2 der Kantonsverfassung soll wie bis anhin als Regelwerk für einen rechtsstaatlichen, neutralen und demokratischen Umgang zu Gunsten der Allgemeinheit dienen, damit Aufgaben und Befugnisse nur in einem Rahmen ausgeübt werden, welcher die Interessen der Bevölkerung wahrt. Die Erweiterung soll eine Präzisierung der Grundsätze bezwecken bzw. einen weiteren Pfeiler festhalten, nämlich die staatliche Neutralität. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass neuere Entwicklungen auf Potenziale hindeuten, den Rechtsstaat für politische Zwecke zu missbrauchen und staatliche Gewalt gegen Andersdenkende zu richten (Identity Politics). Des Weiteren soll die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze Vertrauen und Sicherheit der Bevölkerung ins Gemeinwesen erhalten, fördern und, wo verloren, wieder zurückgewinnen. Es müsste selbstverständlich sein, dass nicht der Staat den Bürger erzieht, sondern dass die Meinungsbildung umgekehrt verläuft.

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Keine Discountbussen für Littering!

An einer zweiwöchigen Anti-Zigaretten-Littering-Aktion haben sich im Juni 2023 rund 2900 Kinder und Erwachsene aus 21 Kantonen beteiligt und dabei 540’000 Zigarettenstummel aufgelesen! Oft und gerne werden auch Aludosen aus dem Auto heraus in der Natur entsorgt. Was immer wieder auch Probleme für Bauern bzw. ihre Tiere darstellt. Die Aludosen sind im hohen Gras vor dem Schneiden kaum zu sehen und werden von den Maschinen zerkleinert und gelangen so ins Heu oder in den Silo und schliesslich in den Magen der Kuh, welche dadurch sterben kann.

Seit Jahren engagieren sich Lehrpersonen der Volkschule im Thurgau gegen Littering, um die Kinder und Jugendlichen auf die Folgen aufmerksam zu machen. Doch Zigarettenstummel und Aludosen werden oft und gerne aus dem Auto heraus in der Natur entsorgt und stammen von nicht belehrbaren Erwachsenen, welche für ihr strafbares Handeln kaum Konsequenzen zu befürchten haben. Sie werden erstens nicht erwischt, weil man keine gezielten Kontrollen organsiert und zweitens sind die Bussen so niedrig, dass sich grundsätzlich niemand Gedanken darüber macht.

Bereits mit der Interpellation «Littering, ein (ernst)zunehmendes Problem – und kein Ende in Sicht» vom 17. Juni 2020 haben wir auf das Thema aufmerksam gemacht. Dabei haben wir auch danach gefragt, ob der Regierungsrat bereit sei, den gesetzlichen Spielraum auszuschöpfen und die Ordnungsbussen für Littering markant zu erhöhen. Derzeit betragen diese für einzelne Kleinabfälle 50 Franken. Andere Kantone wie z.B. der Kanton Aargau kennen demgegenüber eine einheitliche Litteringbusse von 300 Franken.

Es liegt auf der Hand, dass Standard-Litteringbussen von 50 Franken keine abschreckende Wirkung erzielen. Da der Regierungsrat keinen Handlungsbedarf sieht, den ihm vom Abfallgesetz übertragenen Spielraum (Ordnungsbusse von 50 bis 300 Franken) auszuschöpfen und auch eine schweizerische Regelung nicht absehbar ist, ist der kantonale Gesetzgeber gefordert. Inskünftig soll Littering auch im Kanton Thurgau nicht mehr mit Discount-Bussen geahndet werden.

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Licht in die Dunkelkammer der kantonalen Fonds!

Der Kanton Thurgau führt diverse als «Fonds» bezeichnete Spezialfinanzierungen (z.B. Energiefonds, Biodiversitätsfonds etc.), die in verschiedenen Gesetzen geregelt sind. Die meisten Fonds werden mit ordentlichen Staatsmitteln geäufnet. Über die Einlagen entscheidet der Grosse Rat, über die Ausgaben der Regierungsrat oder einzelne Ämter.

Das alles stellt kein Problem dar, solange die in der Kantonsverfassung (KV) verankerten Finanzkompetenzen eingehalten werden – vor allem dann, wenn ordentliche Staatsmittel betroffen sind. Ob das der Fall ist, ist jedoch höchst fraglich. Die Kantonsverfassung sieht keine Ausnahmen für Fonds vor. Das Finanzreferendum darf nicht auf dem Umweg über Fonds oder durch eine Mehrzahl von Kompetenzdelegationen ausgehöhlt werden.

Da immer wieder betont wird, dass in Zukunft auch Grossprojekte aus dem Energiefonds unterstützt werden sollen, sind wir dezidiert der Auffassung, dass die Finanzkompetenzen bei den Einlagen und Entnahmen aus den kantonalen Fonds klar geregelt werden müssen. Dazu stellen wir dem Regierungsrat ein paar Fragen.

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Kriminalität nimmt laufend zu – was tut der Kanton?

Mit Einfacher Anfrage vom 15. Februar 2023 haben wir die Häufung von Raubüberfällen thematisiert. Sogleich wurde Kritik laut, wir würden übertreiben. Doch die Beantwortung vom 11. April 2023 hat bestätigt, dass Raubüberfälle 2022 um 96% zugenommen haben. Die Kriminalstatistik des Bundes belegt nun, dass nicht nur Raubüberfälle, sondern auch schwere Gewalt- und Sexualdelikte sowie Diebstähle aus und von Fahrzeugen Höchststände erreicht haben. Dabei ist ein teilweise sehr hoher Ausländeranteil festzustellen, vor allem von Personen aus dem Asylbereich und übrigen Ausländern ohne Wohnsitz.

In der Bevölkerung macht sich ein grosses Unbehagen und Besorgnis breit, wie eine Umfrage der Thurgauer Zeitung zeigt. Viele Leute fragen sich, was die Politik unternimmt, um die Negativspirale zu stoppen, zumal die Kantonsverfassung die öffentliche Ordnung und Sicherheit gewährleistet. Dazu stellen wir dem Regierungsrat ein paar Fragen.

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Härtefallgelder zur «Unterstützung» grosser Versicherungsgesellschaften?

Von Covid-Härtefallgeldern haben offenbar auch gewisse Versicherungsgesellschaften profitiert: So wurden Unternehmen, die sich vorausschauend gegen den Pandemie-Fall versichert und dafür Prämien bezahlt hatten, dazu angehalten, zuerst Härtefallgelder zu beziehen, womit sich die Versicherungsleistungen auf Staatskosten reduzieren liessen. Härtefallgelder sind als eine Art «ausserordentliche Sozialhilfe für Unternehmen» für Unternehmen gedacht, die durchs Netz fallen – aber nicht für Unternehmen, deren Schaden durch eine Versicherung gedeckt ist. Die Versicherung hat für die Schadensdeckung vorgängig jahrelang Prämien erhalten und steht dafür im Schadenfall in der Pflicht. Dieser darf sie sich nicht auf Kosten der Steuerzahler entledigen.

Genauso konsequent, wie der Kanton kleine Unternehmen anpackt, die zu viel Härtefallgelder bezogen haben, sollten auch grosse Versicherungen angepackt werden, die sich auf Kosten der Steuerzahler ihren Zahlungspflichten zu entledigen versuchen.

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Zunahme von Raubüberfällen: Wildwest im Osten?

Raub hier, Raub da – die Schlagzeilen reissen nicht ab.  Man wird den Eindruck nicht los, als ob es noch nie so viele Raubüberfälle gegeben habe wie in den letzten Monaten.

Die Häufung beunruhigt. Raub ist kein Kavaliersdelikt. Raub ist ein schweres Gewaltverbrechen. Jeder Raub hinterlässt traumatisierte Opfer.

Es verstärkt sich der Eindruck, dass die massive Zunahme dieser Gewalttaten im Zusammenhang mit unseren offenen Grenzen stehen könnte.

Dazu stellen wir dem Regierungsrat ein paar Fragen.

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Mindestabstände zu Windkraftanlagen: Betroffene schützen und Rechtssicherheit schaffen!

Die Stärkung der autonomen Energieversorgung der Schweiz auch mit Windenergie ist durchaus sinnvoll. Ob sich Grosswindanlagen im Kanton Thurgau wirtschaftlich betreiben lassen, ist eine andere Frage.

Die Regeln sollten aber festgelegt werden, bevor mit dem Bau der ersten Anlagen Fakten geschaffen werden. Grosswindanlagen sind riesige Industrieanlagen mit gewaltigen Dimensionen. Trotzdem kennt der Kanton Thurgau bei Windkraftanlagen – im Gegensatz zu anderen Bauten – keinerlei Mindestabstände zu bewohnten Gebäuden.

Um Rechts- und Planungssicherheit zu schaffen, die Betroffenen, ihre Gesundheit und ihr privates Grundeigentum zu schützen sowie die Akzeptanz von Windkraftanlagen zu erhöhen, fordern die SVP-Kantonsräte Pascal Schmid, Ruedi Zbinden, Eveline Bachmann und Stefan Mühlemann die Einführung eines moderaten, aber verbindlichen kantonalen Mindestabstands von Windkraftanlagen gegenüber Bauzonen und bewohnten Gebäuden in Nichtbauzonen, der das Dreifache ihrer Gesamthöhe betragen soll. Mit dieser dynamischen Abstandsregelung, die den Abstand nicht fix, sondern ausgehend von der Gesamthöhe der Windkraftanlage bestimmt, lassen sich auch die Konflikte entlang von Gemeindegrenzen entschärfen.

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Einfache Anfrage «Rechtskonforme Mitwirkung der betroffenen Bevölkerung bei Grosswindanlagen»

Es ist sinnvoll, dass die autonome Energieversorgung der Schweiz – auch mit Windenergie – gestärkt wird. Ob der Kanton Thurgau dafür aber der richtige Standort ist, darf bezweifelt werden. Die Neue Zürcher Zeitung schrieb dazu am 15. Oktober 2022, es ergebe ökonomisch keinen Sinn, im windschwachen Kanton Zürich Anlagen zu planen. Die Windoffensive von Zürcher Regierung und EKZ sei kein wirtschaftlicher, sondern ein politischer Entscheid, und zugleich eine «kolossale Geldverschwendung».

In Thundorf wollen die EKZ nun – im nicht wirklich windstärkeren Kanton Thurgau – einen Pilot-Windpark realisieren. Pikant dabei: Vier der acht Grosswindanlagen sollen unmittelbar an die Gemeindegrenze gestellt werden, eine Anlage bis auf 1.4 Meter (zu Amlikon-Bissegg) und eine andere bis auf 0.5 Meter (zu Hüttlingen; Rotorspitze). Das am nächsten gelegene Dorf Wolfikon gehört nicht zu Thundorf, sondern zu Amlikon-Bissegg. 0.5 bzw. 1.4 Meter sorgen also dafür, dass am Ende nur eine Gemeinde statt drei Gemeinden über die Nutzungsplanung abstimmen darf.

In diesem Zusammenhang stellen wir dem Regierungsrat ein paar Fragen zu den demokratischen Mitbestimmungsrechten und zu den gesetzlichen Informations- und Mitwirkungsrechten der betroffenen Bevölkerung.

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