Motion “Portofrei abstimmen und wählen – Stimmbeteiligung erhöhen und Rechtsunsicherheiten beseitigen”

Im Kanton Thurgau entscheiden die Gemeinden, ob sie das Rückantwortcouvert für die briefliche Stimmabgabe per Post vorfrankieren oder nicht. Je nachdem ist die Stimmabgabe portofrei möglich oder nicht. Gemäss Thurgauer Zeitung treffen bei den Gemeinden, welche die Rückantwortcouverts nicht vorfrankieren, immer wieder unfrankierte Abstimmungscouverts ein. Während die einen Gemeinden solche Stimmcouverts nicht akzeptieren und der Post zurückgeben, die sie dann vernichtet, übernehmen andere Gemeinden die fehlende Frankatur.

Es ist höchst fraglich, ob die Verweigerung der Entgegennahme von Stimmcouverts rechtskonform ist, weil damit de facto ein neuer, gesetzlich nicht vorgesehener Ungültigkeitsgrund geschaffen wird. Wenn es um die Ausübung unserer politischen Rechte geht, dürfen keine (Rechts-)Unsicherheiten entstehen. Künftig soll die briefliche Stimmabgabe daher allen Bürgerinnen und Bürgern in allen Gemeinden des Kantons portofrei mit vorfrankierten Rückantwortcouverts ermöglicht werden. Damit wird zugleich die aktive Wahrnehmung des Stimmrechts gefördert, was angesichts der leider stetig sinkenden Beteiligungen bei Wahlen und Abstimmungen ein kleiner Beitrag für eine höhere Partizipation am direkt-demokratischen Prozess ist.

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Motion “Straffreie Meldungen bei Gefährdungsverdacht”

Mit der Interpellation “Jihadistische Bedrohung im Thurgau” vom 2. Oktober 2017 habe ich mich beim Regierungsrat erkundigt, wie die gegenseitige Information unter den Behörden zwecks Früherkennung von gefährlichen Extremisten verbessert werden kann. Der Regierungsrat hielt dazu fest, Voraussetzung für die gegenseitige Information seien funktionierende Netzwerke, wie sie beim Bedrohungsmanagement der Kantonspolizei (GABM) bestehen würden. Mit den Amts- und Rechtshilfebestimmungen, welche die Behörden zu gegenseitiger Unterstützung verpflichteten, würden ausreichende Gesetzesgrundlagen bestehen.

Die regierungsrätliche Analyse ist richtig, das Fazit aber falsch: Amts- und Rechtshilfe schützen Amtsgeheimnisträger nur dann, wenn sie Informationen auf Anfrage hin herausgeben. Wer aber von sich aus (proaktiv) Verdachtsmeldungen absetzt, riskiert, wegen Amtsgeheimnisverletzung strafrechtlich verfolgt zu werden. So schweigen die meisten (verständlicherweise) lieber und behalten wichtige sicherheitsrelevante Informationen für sich. Der vom Regierungsrat gepriesene Austausch findet damit gerade nicht statt. Nicht erfasst werden zudem Berufsgeheimnisträger.

Die Sicherheitslage in der Schweiz hat sich zwischenzeitlich gemäss dem neuesten Lagebericht des Nachrichtendienstes (NDB) verschlechtert. Verschiedene Formen von Extremismus, insbesondere jihadistisch-islamistischer Terror sowie Rechts- und Linksextremismus, bereiten dem NDB Sorgen. Vor diesem Hintergrund wäre weiteres Zuwarten fahrlässig. Der ungenügende Informationsfluss unter den Behörden ist ein Sicherheitsrisiko für unsere Bevölkerung, das nicht länger hinnehmbar ist! Die Kantonspolizei ist zur Früherkennung und Gefahrenabwehr auf ein umfassendes Lagebild angewiesen. Je mehr Verdachtsmeldungen sie erhält, umso besser kann sie ihre wichtigen Aufgaben im Bereich der Gefahrenabwehr erfüllen. Es kann und darf nicht sein, dass verschiedene staatliche Stellen ein bisschen etwas wissen, diese Einzelinformationen aber nicht zusammenfliessen, weil sie aus (berechtigter) Angst vor strafrechtlicher Verfolgung nicht weitergegeben werden.

Amts- und Berufsgeheimnisträger wissen mehr als die übrige Bevölkerung. Sie sollen künftig in jedem Fall berechtigt sein, ihre (geheimnisgeschützten) Wahrnehmungen bei Verdacht auf eine Gefährdung – insbesondere durch zielgerichtete Gewalt gegen Menschen, Radikalisierung oder gewalttätigen Extremismus – straffrei der Kantonspolizei zu melden. Wer als Amtsgeheimnisträger gar einen konkretisierten Verdacht hegt, soll aufgrund seines besonderen Treueverhältnisses zum Staat nicht nur meldeberechtigt, sondern meldepflichtig sein. Die Vertraulichkeit der die Meldung erstattenden Person soll gewahrt werden, soweit das Bundesrecht dies zulässt.

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Einfache Anfrage “Sind Tierhalteverbote für die Katz?”

Ende März hat das Veterinäramt in Müllheim in einem Privathaushalt 35 Haustiere beschlagnahmt. Die Tiere waren stark verwahrlost und in einem schlechten gesundheitlichen Zustand. In einem Gefrierschrank fanden die Beamten 21 tote Katzen, drei weitere Katzenkadaver lagen in einem Gartenhäuschen. Es ist zu begrüssen, dass das Veterinäramt durchgegriffen hat. Erstaunlich ist aber, dass die Tierhalterin mit einem Tierhalteverbot belegt ist, das jahrelang nicht eingehalten wurde. Der Kantonstierarzt kommentierte dies mit den Worten, das Veterinäramt könne nicht “ständig kontrollieren”, ob ein verhängtes Tierhalteverbot tatsächlich eingehalten werde.

All dies wirft Fragen auf: Vom Veterinäramt verlangt niemand, “ständig” zu kontrollieren. Die Durchsetzung des Tierschutzrechts ist aber eine staatliche Aufgabe, die (bei Nutz- wie auch bei Heimtieren) von den zuständigen Ämtern und nicht von den Nachbarn wahrgenommen werden sollte. Stichproben sind unabdingbar, auf Kontrollen zu verzichten ist unhaltbar. Von besonderem Interesse ist daher, wie viele Tierhalteverbote derzeit bestehen und wie viele davon tatsächlich eingehalten bzw. durchgesetzt werden.

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Parlamentarische Initiative “Erhöhung der Steuerabzüge für Krankenkassenprämien”

Die Gesundheitskosten steigen – und als Folge davon nimmt die Belastung durch Krankenkassenprämien deutlich zu. Währenddessen hat der Kanton Thurgau die Schwelle zum Bezug von Prämienverbilligungen in den letzten Jahren zweimal reduziert. Rund 75% der Thurgauerinnen und Thurgauer bezahlen ihre Krankenkassenprämien aber weiterhin selber (ohne staatliche Prämienverbilligungen).

Wer seine Prämien selber bezahlt, soll diese wenigstens steuerlich abziehen können. Die Durchschnittsprämien betragen im Kanton Thurgau in diesem Jahr 5088 Franken für Erwachsene, 3948 Franken für junge Erwachsene und 1224 Franken für Kinder. Es drängt sich daher auf, die Abzüge der Kankenkassenprämien der Realität wenigstens schrittweise anzunähern (von 6200 auf 7000 Franken, von 3100 auf 3500 Franken sowie von 800 auf 1000 Franken), so dass der Mittelstand wirksam entlastet wird.

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Interpellation “Handlungsbedarf bei der Polizei?”

Polizistinnen und Polizisten sind heute um einiges mehr gefordert als noch vor ein paar Jahren. Sie müssen bei Einsätzen im Dienst ständig mit gewalttätigen Angriffen (unbewaffnet oder bewaffnet) rechnen sowie auf diese vorbereitet sein. Die Zahl der Fälle, in denen Polizistinnen oder Polizisten bedroht oder angegriffen werden, steigt in der Schweiz seit Jahren: von 774 im Jahr 2000 auf 3102 im Jahr 2017 (Thurgauer Zeitung, 10. September 2018). Das ist erschreckend und nicht zu tolerieren.

Die Thurgauer Zeitung titelte am 10. September 2018: “Gewalt an Beamten: Zeit für ein Signal”. Dieser Meinung sind wir auch. Verbale und tätliche Angriffe im Dienst, immer anspruchsvollere Einsätze, strafprozessual bedingte Mehrarbeiten und Unterbestände sind eine unheilvolle Kombination, die an der Moral nagen. Was unternimmt die Regierung, um der Polizei in der Öffentlichkeit den Rücken zu stärken?

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Motion “Für einen Denkmalschutz mit Augenmass und besserer Koordination mit den raumplanerischen Zielen”

Die weitreichenden Eingriffe der Denkmalpflege kollidieren zunehmend mit den raumplanerischen Verdichtungszielen. Integrale Auflagen, die nicht zwischen dem Äusseren und Inneren von Bauten differenzieren und weit über den ursprünglich beabsichtigten Ortsbildschutz hinausgehen, unterlaufen die intensive Nutzung der vorhandenen Bauflächen.

Wenn gesetzliche Ziele kollidieren, ist der Gesetzgeber gefordert: Der Konflikt zwischen denkmalpflegerischen und raumplanerischen Zielen muss geklärt und entschärft werden. Künftig sollen sich Unterschutzstellungen im Regelfall auf die äussere Bausubstanz beschränken und sich nur ausnahmsweise – bei herausragendem kulturhistorischem Wert und untrennbarer Einheit – auf das gesamte Gebäude samt innerer Raumaufteilung und Ausstattung erstrecken. Ein Einbezug der Umgebung soll nur noch in besonders begründeten Fällen möglich sein.

Was schützens- und erhaltenswert ist, soll weiterhin geschützt und erhalten werden. Aber mit Augenmass, verhältnismässig und differenziert: Der Thurgau darf kein zweiter Ballenberg werden! Er soll leben, sich flexibel anpassen und sich dynamisch entwickeln können. Dafür braucht es eine bessere Koordination des Denkmalschutzes mit der Raumplanung, weniger weitgreifende denkmalpflegerische Eingriffe und mehr Freiheiten und Möglichkeiten beim verdichteten Bauen in kompakten Siedlungsräumen.

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Motion “Ratsfreier Mittwoch – für eine bessere Vereinbarkeit von Politik und Familie”

Die Organisation und Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Politik ist ein wichtiges Anliegen und stellt heute eine grosse Herausforderung dar. Der Grosse Rat versteht sich als Milizparlament. Es ist daher anzustreben, dass die verschiedenen Bevölkerungsgruppen darin möglichst umfassend vertreten sind. Der Sitzungstag Mittwoch stellt aber Parlamentarier/innen mit familiären Betreuungsaufgaben vor eine zusätzliche Herausforderung, da der Mittwochnachmittag schulfrei und oft der einzige schulfreie Nachmittag der Woche ist.

Deshalb soll der Mittwoch vom Ratsgeschäft befreit und sollen die Grossratssitzungen auf einen anderen Wochentag verschoben werden. Dies wäre eine grosse Entlastung für diejenigen, die schulpflichtige Kinder betreuen. Das Verschieben der Ratssitzungen ermöglicht auch der für die familiäre Betreuung verantwortliche Bevölkerungsgruppe, adäquat im Grossen Rat vertreten zu sein, und ist somit eine wertvolle Investition in die Politik von morgen.

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Einfache Anfrage “Schwindelgründungen und Raubritter-Konkurse im Thurgau”

Es ist leider zum Geschäftsmodell geworden, Kapitalgesellschaften (meist AG und GmbH) zu gründen oder in marodem Zustand zu kaufen, um sie dann gezielt in den Ruin zu treiben. Anstatt die Gesellschaft zu liquidieren oder rechtzeitig die Bilanz zu deponieren, wird die Konkurseröffnung verzögert. Währenddessen werden Steuern und Sozialversicherungsbeträge systematisch nicht bezahlt, Waren und Fahrzeuge gekauft, Bestellungen getätigt und Handwerkerleistungen in Anspruch genommen. Danach werden die Aktiven verkauft, verbraucht oder anderweitig verschleiert. Zurück bleiben geschädigte Angestellte, Geschäftspartner, Gemeinwesen und Sozialversicherungen, die im späteren Konkurs regelmässig leer ausgehen.

Die volkswirtschaftlichen Schäden belaufen sich gemäss NZZ allein im Kanton Zürich auf einen dreistelligen Millionenbetrag, während schweizweit von Schäden in Milliardenhöhe auszugehen ist. Kantonsübergreifende professionelle Systeme zum Missbrauchs und zur „Entsorgung“ überschuldeter Kapitalgesellschaften rufen nach einem vernetzen Vorgehen. Die Lockerung der Beurkundungspflicht bei Firmengründungen, wie sie im Rahmen der hängigen Aktienrechtsrevision geplant ist, könnte das Problem weiter verschärfen. Es scheint daher angezeigt, neben der engen Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei die Konkurs- und Handelsregisterämter auf die frühzeitige Erkennung solcher Delikte zu sensibilisieren.

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Interpellation “Transparenz über Langzeit-Sozialhilfebezüger”

Unsere Bundesverfassung garantiert jedem in der Schweiz lebenden Menschen einen Anspruch auf Hilfe in Notlagen. Bei einer Notlage handelt es sich um eine akute, aber zeitlich befristete Situation. Genau dafür wurde die Sozialhilfe geschaffen: Um Menschen in Not zu helfen und Notlagen zu mildern.

Die Realität sieht leider zunehmend anders aus. Nicht selten handelt es sich bei den Sozialhilfebezügern auch um Ausländer, denen die Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung entzogen werden könnte. Es gilt daher gegenüber der Öffentlichkeit Transparenz zu schaffen über die Anzahl von Langzeit-Sozialhilfebezügern, den durchschnittlichen jährlichen Unterstützungsbeitrag pro Person und den Ausländeranteil (inkl. Aufenthaltsstatus). Bei den Ausländern interessiert zudem, ob sie je Steuern bezahlt haben, wieso ihnen das Aufenthaltsrecht nicht entzogen wurde und ob ihnen gar noch ein Familiennachzug bewilligt wurde. Von Interesse ist auch, wie viele Personen aus dem Asylbereich stammen, deren Kosten der Bund (zwischenzeitlich) nicht mehr vergütet.

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Interpellation “Jihadistische Bedrohung im Thurgau”

Medienberichte über Jihadisten im Kanton Thurgau lassen aufhorchen. Eine Recherche von Tagesanzeiger.ch und Newsnet benennt fünf Schweizer Jihad-Hochburgen: Winterthur, Lausanne, Biel, Genf – und Arbon. Laut Journalist und Terrorismus-Experte Kurt Pelda gibt es im Thurgau einige auffällige Leute mit Verbindungen zur Jihadisten-Szene. Sie lebten oft von der Sozialhilfe. Schlimm sei, dass die Behörden davon wissen würden: “Doch die wenigsten tun etwas dagegen oder sprechen darüber.”

Das alles wirft Fragen auf. Was radikalisierte Muslime anrichten können, haben uns die Terroranschläge in Paris, London, Nizza, Berlin, Barcelona und vielen weiteren Orten mit grausamer Deutlichkeit vor Augen geführt. Massive Betonelemente und Strassensperren mit Lastwagen erinnern uns gegenwärtig auch an der WEGA daran, dass die Bedrohung sehr real ist – auch hier im Thurgau. Das dumpfe Gefühl der Bedrohung verunsichert die Bevölkerung, untergräbt unsere freiheitlich-demokratische Gesellschaft und verursacht enorm ansteigende Sicherheitskosten. Dagegen müssen wir uns wappnen – auch auf kantonaler und kommunaler Ebene.

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